Rainer Hantsch sagte:
Wenn ich nun als Konsument dieser doch eindeutigen(!) Information vertraue und mir ein Gerät kaufe um dann festzustellen daß es nun doch nicht geht, was dann? Was, wenn man nicht einmal mehr den Angaben des Herstellers trauen kann?
Man kann dies also nur unter "vorsätzliche Irreführung" einreihen, da die Darstellung eindeutig nicht mit der Realität übereinstimmt. Und: Daß es sich um einen alten Datensatz handelt, kann auch keiner erzählen, er wurde - lt. Homepage - am 30.4.2004 das letzte mal geändert. Auch die Kommentar-Zeile wird von hübschen "----" geziert, also gibt's offenbar nicht einmal das Geringste zu bemerken, muß also gehen.
full ACK. deswegen kuck ich auch in die HDB schon seit Jahren nicht mehr rein. 'nuff said. bye, [MH]