Am Samstag, 13. November 2004 01:50 schrieb René Falk:
Am Freitag, 12. November 2004 20:06 schrieb Boris S.:
Nop. Der Rechteinhaber kann zwar bestimmen, über welche Vertriebskanäle er seine Sachen verkaufen will. Aber nach Erwerb des Gegenstandes auf dem der Film/Software gespeichert ist, hat sich der Rechteinhaber der Möglichkeit begeben auf sein Werk Einfluss zu nehmen. Daher kann er nicht bestimmen, wie Du es nutzen willst oder kannst. Etwas anderes ist DRM.
Das liegt nur an den fehlenden technischen Möglichkeiten, die Gesetze verbieten es nicht.
Das sehe ich anders. Denn ansonsten wird dem Begünstigten nach § 95b UrhG die Möglichkeit genomen das Erworbene zu benutzen. Auf welche Weise er dies tut, bleibt diesem Überlassen. Genauso, wie es der Industrie überlassen bleibt Standards zu formulieren, bei denen ein Grossteil der User ausgeschlossen werden. Die Folge wird aber sein, dass dieses Zeugs nicht mehr gekauft wird. Als Beispiel führe ich hier nur die UnCDs an, die selbst in guten und alles verdauenden Normalen Playern den Dienst verweigern. Da hört es sich für mich auf, wenn ich etwas kaufe, dann will ich es auch benutzen können. -- CU at the trails Boris