Am Freitag, 12. November 2004 14:14 schrieb Andreas Heinz:
Tja, da kann man noch so viel philosophieren, stimmt: "Die Umgehung von Kopierschutz bzw. alleine schon der Versuch auf urheberrechtlich geschütztem Material ist STRAFBAR!" Darauf hätte ich hinweisen sollen... Trotz allem weiß ich nicht, ob auch der Hinweis auf Benutzung kopierschutzumgehender Programme alleine schon strafbar ist. Das wage ich jedoch zu bezweifeln...
Andrerseits gibt's auch keinen DVD-Player für Linux den ich käuflich erwerben kann, oder täusche ich mich da (mal abgesehen von den Hardware-DVD-Playern wo ein emb. Linux drauf ist)? Und ist es nicht mein gutes Recht DVDs anzuschauen wo ich will (zur not auch auf nem 64'er wenn es möglich ist)? Wenn ich kein Recht dazu habe, will ich nie wieder eine DVD schauen!!! Gruß Bernd PS Der die libdvdcss auch nicht nutzt, da er kein DVD-Laufwerk besitzt :P