Moin, moin ...
"Bettina Hennig"
Ich frage in dieser Liste da sich ja einige Serveradmins hier aufhalten, ob jemand weiss wie sich das mit den Kosten verhalten wird. Habe ich eine Chance diesen Admin in die Zahlungspflicht zu nehmen?
Falls Du hier keine ausreichende Antwort bekommst, dann wende Dich bitte an die Schreiberlinge/Experten der Newsgroup de.soc.recht.* (http://www.news2mail.com/de/soc/recht/misc.html - Als Webinterface zur ersten Ansicht). Exaktere Antwort wird Dir wohl nur ein Anwalt geben können, der sich auf Computerkriminalität versteht. Ein Anruf bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer wird bei der Suche helfen. Nach meinem laienhaften Verständnis und unter Zuhilfenahme eigener, vergleichbarer Erfahrungen muß ich Dir leider sagen, daß Du schlechte Chancen hast, wenn zwischen Dir/dem Betreiber der Webseite/dem Mieter des Servers und dem angesprochenem Admin kein Arbeitsverhältnis nach dem BGB besteht/bestanden hat, der derartiges ausdrücklich verbietet. Vielleicht hast Du Glück und Du kommst mit dem Stichwort "Treu und Glauben" nach BGB weiter, aber dies ist nur eine Vermutung. bis dahin - kind regards Martin Mewes -- ###################################################################### http://www.webmin.com/ | Webbased Administration Tool for http://webmin.mamemu.de/| Unixoid Systems :-) Official Webmin/Usermin Translation Co-Ordinator 2003/2004 ######################################################################