Hallo Wolfgang!
Leider habe kaum was verstanden, da die sonderzeichen nicht übersetztz
wurden!
Einer von uns hat ein problemm mit dem Client / Server !?!
mfg
Thomas
----- Original Message -----
From: "Wolfgang Hinsch"
uni.cc><20030311092632.GA813@b.brodesser.dialin.t-online.de><200303110957.h2
B9vWM31554@kether.heimo> <1047379757.1944.61.camel@edv2241> <20030311190218.GE2036@eumel.yoo.local> <1047458730.1858.1.camel@edv2241> <002301c2e874$8dfb6b30$4f01010a@gssoftnb01> Content-Type: text/plain; charset=ISO-8859-15 Content-Transfer-Encoding: quoted-printable X-Mailer: Ximian Evolution 1.0.8 Date: 12 Mar 2003 11:16:28 +0100 Message-Id: <1047464188.1858.73.camel@edv2241> Mime-Version: 1.0 X-GMX-Antivirus: -1 (not scanned, may not use virus scanner)
Am Mit, 2003-03-12 um 09.51 schrieb Thomas Masaninger:
Hallo Wolfgang! =20
Ebenso sollte bis zu einem gewissen Alter die Email mitgeloggt werden, je nach Alter ggf. Absenderabh=E4ngig.
Das ist eine Straftat.
Nein! =20 Wolfgang =20 Wie kommst du drauf das dass mitloggen von eMail keine Straftat ist? Es ist ein eingrief in die privatsf=E4hre! Meines wissens nach ist das total verboten! (Ausser mit richterlichen verf=FCgung) Das selbe gilt auch f=FCr den Arbeitsplatz!
Hallo Thomas, ich bin zwar kein Jurist, spreche aber jeden Abend mit meiner Anw=E4ltin, da f=E4rbt manches ab. Kernspruch ist immer: Das kommt darauf an! Wie Du mich richtig zitiert hast, habe ich geschrieben "bis zu einem gewissen Alter". Arbeitsplatz etc ist in diesem Zusammenhang v=F6llig OT. Es geht _ausschlie=DFlich_ um minderj=E4hrige Kinder. Ich gehe sogar so weit, Briefe, die meine Tochter von ihren Freundinnen bekommt, zu lesen!
(Gute Pause? ;)) Wie gesagt, es kommt darauf an. Sie ist n=E4mlich 5 Jahre alt und kann nicht lesen! Wenn Dein Verbot so absolut best=FCnde, d=FCrfte ich das nicht. Da sie mit 5 nicht gesch=E4ftsf=E4hig ist, k=F6nnte sie mir auch keine Einwilligung erteilen. Die d=FCrfte ich an ihrer Stelle mir erteilen, und jetzt h=E4tten wir den Stoff f=FCr eine nette Klausur von ca 100 Seiten...
Zu Kind/Eltern: Abh=E4ngig vom Alter/Entwicklungsstand haben Eltern nicht nur das Recht, sondern im Rahmen ihrer F=FCrsorgepflicht sogar die Verpflichtung, Kontakte ihrer Kinder zu =FCberwachen. Das schlie=DFt ggf. das Lesen von Briefen, E-Mail etc ein. Wenn ein Kind mit 7 Jahren im Internet aus Unerfahrenheit Kontakte zu P=E4dophilen aufnimmmt und sich mit denen verabredet, sollten Eltern so etwas bemerken! Wenn aber eine 17-j=E4hrige einen Brief von ihren Freund bekommt, ist es mindestens geschmacklos, den eigenm=E4chtig zu lesen. Hier kann man auch das Briefgeheimnis ansprechen. Dazwischen muss man interpolieren.
Zu E-Mail: Es stellt sich die _Frage_, ob E-Mail in unverschl=FCsselter Form =FCberhaupt dem Schutz des Briefgeheimnisses unterliegt. Im Prinzip handelt es sich um eine digitale Postkarte, von deren Inhalt jeder, dem sie durch die H=E4nde/Interfaces geht, auch unabsichtlich Kenntnis erlangen kann. B=FCchersendungen z.B. unterliegen ausdr=FCcklich nicht dem Briefgeheimnis, die Post darf den Inhalt =F6ffen und kontrollieren. Strafbar ist =FCbrigens nach Meinung der meisten Juristen das Unterdr=FCcke= n (sprich l=F6schen) von E-Mails, auch f=FCr Provider. Mail darf zur=FCckgesendet werden, aber nicht nach xx Tagen gel=F6scht.
So allm=E4hlich geh=F6rt dieser Thread in eine andere Mailingliste!
Gruss, Wolfgang
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