Zitat von Matthias Bernges
Wie kommst du drauf das dass mitloggen von eMail keine Straftat ist? Es ist ein eingrief in die privatsfähre! Meines wissens nach ist das total verboten! (Ausser mit richterlichen verfügung) Das selbe gilt auch für den Arbeitsplatz!
Beim Arbeitsplatz ist es erlaubt wenn die Mitarbeiter darueber informiert sind.
Das ist definitiv falsch. Generelles Mitlesen/loggen von E-Mails am Arbeitsplatz ist in jedem Fall ein Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht des Arbeitgebers und damit nicht erlaubt. Übrigens auch dann nicht, wenn der Mitarbeiter dem zustimmt. Verstöße können mit bis zu 5 Jahren Gefängnis geahndet werden, auch der Versuch und die Beihilfe (=Einrichten durch den Admin!) sind u.U. strafbar. Ein Mitlesen von E-Mails durch den Arbeitgeber ist ausschließlich gestattet, wenn - Der Mitarbeiter dem *im* *Einzelfall* (also für jede Mail individuell) zustimmt oder - Es konkrete Verdachtsmomente gegen den betroffenen Mitarbeiter gibt - in diesem Fall muß dem der Betriebsrat zustimmen! Eine allgemeine Vereinbarung, die die private Nutzung von E-Mails am Arbeitsplatz ausschließt und ein Mitlesen des Arbeitgebers erlaubt, ist nach einschlägiger Rechtsprechung in keinem Fall ausreichend. -- Erhard Schwenk Kulturskandal: Stuttgart will einziges deutsches Pantomimetheater schließen. Makal-City-Theater vor dem Aus: http://mct.k-itx.net/ ------------------------------------------------- This mail sent through FTO WebMail