Am 12.03.2003 um 19:16 Uhr schrieb Wolfgang Hinsch:
Am Mit, 2003-03-12 um 18.17 schrieb Peter Geerds:
1. Grundgesetz Artikel 10:
2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 12:
3. Kinderrechtskonventionen Artikel 16 (_1989_ von der Bundesrepublik unterzeichnet!!): "Kein Kind darf willkürlich oder rechtswidrigen Eingriffen
Eigentlich wollte ich hier nicht fortsetzen, nur ganz kurz:
Das Grundgesetz gilt im Verhältnis Bürger/Staat bzw. Kind/Verwaltung, nicht jedoch im Privatbereich. Hier strahlt es nur beschränkt mit einer sog. "Drittwirkung" aus.
Ich hoffe nur, dass du es nicht so meinst, wie ich es verstehe/verstehen könnte. Die Folgerung wäre nämlich, dass Familie ein rechtsfreier Raum werden würde.
Zu den anderen Konventionen kann ich nicht viel sagen, vermute aber ähnliches. Auf jeden Fall steht in dem Zitat schon "willkürlich" und
Wie gesagt, die Konventionen und Menschenrechtserklärungen wurden gerade deswegen verfasst, um Kinder vor Übergriffen und den willkürlichen Handlungen der _Eltern_ zu schützen. "Die Würde des Menschen ist unantastbar" - zum Glück für unsere Kinder haben seit den achtziger Jahren alle Bundesregierungen erkannt und vertreten, dass Kinder in diesem Sinne auch Menschen sind! Ich vermute mal, dass aber durch die komplizierten Strukturen in einer Familie es nicht oft zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Eltern und Kindern kommen wird. Ich weiß auch nur von einem Fall einer 17jährigen, die erfolgreich gegen ihre Eltern geklagt hat. cu Peter