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Re: Web fuer Tochter einschraenken
  • From: Peter.Geerds@xxxxxxxxxxx (Peter Geerds)
  • Date: Thu, 13 Mar 2003 15:29:16 +0000 (UTC)
  • Message-id: <20030313152840.GA2162@xxxxxxxxxxxx>
Am 12.03.2003 um 19:16 Uhr schrieb Wolfgang Hinsch:

Am Mit, 2003-03-12 um 18.17 schrieb Peter Geerds:

1. Grundgesetz Artikel 10:


2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Artikel 12:

3. Kinderrechtskonventionen Artikel 16 (_1989_ von der
Bundesrepublik unterzeichnet!!):
"Kein Kind darf willkürlich oder rechtswidrigen Eingriffen

Eigentlich wollte ich hier nicht fortsetzen, nur ganz kurz:

Das Grundgesetz gilt im Verhältnis Bürger/Staat bzw. Kind/Verwaltung,
nicht jedoch im Privatbereich. Hier strahlt es nur beschränkt mit einer
sog. "Drittwirkung" aus.


Ich hoffe nur, dass du es nicht so meinst, wie ich es
verstehe/verstehen könnte. Die Folgerung wäre nämlich, dass
Familie ein rechtsfreier Raum werden würde.


Zu den anderen Konventionen kann ich nicht viel sagen, vermute aber
ähnliches. Auf jeden Fall steht in dem Zitat schon "willkürlich" und


Wie gesagt, die Konventionen und Menschenrechtserklärungen
wurden gerade deswegen verfasst, um Kinder vor Übergriffen
und den willkürlichen Handlungen der _Eltern_ zu schützen.
"Die Würde des Menschen ist unantastbar" - zum Glück für
unsere Kinder haben seit den achtziger Jahren alle
Bundesregierungen erkannt und vertreten, dass Kinder in
diesem Sinne auch Menschen sind!

Ich vermute mal, dass aber durch die komplizierten
Strukturen in einer Familie es nicht oft zu
Rechtsstreitigkeiten zwischen Eltern und Kindern kommen
wird. Ich weiß auch nur von einem Fall einer 17jährigen, die
erfolgreich gegen ihre Eltern geklagt hat.
cu
Peter


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