Zitat von Peter Geerds
Am 12.03.2003 um 19:16 Uhr schrieb Wolfgang Hinsch:
Am Mit, 2003-03-12 um 18.17 schrieb Peter Geerds:
Eigentlich wollte ich hier nicht fortsetzen, nur ganz kurz:
Das Grundgesetz gilt im Verhältnis Bürger/Staat bzw. Kind/Verwaltung, nicht jedoch im Privatbereich. Hier strahlt es nur beschränkt mit einer sog. "Drittwirkung" aus.
Ich hoffe nur, dass du es nicht so meinst, wie ich es verstehe/verstehen könnte. Die Folgerung wäre nämlich, dass Familie ein rechtsfreier Raum werden würde.
Das Grundgesetz gilt selbstverständlich auch für Beziehungen zwischen Bürgern des Staates, im Zweifel über die Brücke des "Verstoßes gegen die guten Sitten" im BGB bzw. entsprechender Paragraphen im Strafrecht. Insbesondere sind Grundrechte nach gängiger Rechtsprechung AFAIK nicht übertragbar oder veräußerbar.
Ich vermute mal, dass aber durch die komplizierten Strukturen in einer Familie es nicht oft zu Rechtsstreitigkeiten zwischen Eltern und Kindern kommen wird. Ich weiß auch nur von einem Fall einer 17jährigen, die erfolgreich gegen ihre Eltern geklagt hat.
Aus diesem Grund gibt es eigentlich Jugendämter, die im Zweifelsfall die Möglichkeit haben, genau da einzugreifen. Das ist allerdings keine triviale Problemstellung, und natürlich können auch die Bediensteten eines Jugendamtes Fehler machen oder ihre Macht mißbrauchen. -- Erhard Schwenk Kulturskandal: Stuttgart will einziges deutsches Pantomimetheater schließen. Makal-City-Theater vor dem Aus: http://mct.k-itx.net/ ------------------------------------------------- This mail sent through FTO WebMail