Am Don, 2003-03-13 um 16.28 schrieb Peter Geerds:
Ich hoffe nur, dass du es nicht so meinst, wie ich es verstehe/verstehen könnte. Die Folgerung wäre nämlich, dass Familie ein rechtsfreier Raum werden würde.
Hi Peter, da du mich direkt ansprichst, folgendes: Das Grundgesetz bindet den Staat und ist für das Verhälnis Staat/Bürger vorgesehen. Es war lange unter Juristen umstritten, ob es überhaupt im Bereich bürgerlichen Rechts gilt. Inzwischen sagt aber die herrschende Meinung, dass es eine sog. "Drittwrirkung" gibt, da die staatlichen Organe, insbes. die Rechtspflege, natürlich daran gebunden sind und es insofern bei der Rechtsprechung nicht außer acht bleiben kann. Wie Erhard richtig bemerkt hat, gibt es in einigen Gesetzen dazu Brücken, die in einzelne Rechtsbereiche führen. Allerdinges nur auf Grund von Interpretationen, denn explizit steht es in diesen Brücken meistens nicht. Der Staat hat sich übrigens sogar selbst verpflichtet, sich weitgehend aus der Familie herauszuhalten (Art. 6). Konventionen und Menschenrechtserklärungen haben als Zielrichtung in der Regel den Staat. Er wird aufgefordert, sich an darin enthaltene Bestimmungen zu halten. Ggf. kann er darin aufgefordert sein, bestimmte Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Geschützt werden die Kinder in solchen Konventionen hauptsächlich vor dem Staat, der aufgefordert wird, für ihren Schutz zu sorgen (Stichworte Kinderarbeit, Prostitution etc). Gerade Kinderarbeit wird in der Regel von Seiten der Eltern nicht aus Habgier, sondern Armut betrieben. Das Kind arbeitet oder verhungert mit der ganzen Familie. Genau davor soll eine solche Konvention schützen. Dein pauschaler Generalangriff auf alle Eltern war wohl etwas zu schwungvoll. Übrigens gilt der überwiegene Teil dieser Diskussion eher Art.2 (allgem. Freiheitsrechte). Zu der unantastbaren Menschenwürde: Steht so in der Verfassung, richtig. Ist übrigens bsonders geschützt, da er ebenso wie Art.20 (Förderalismus) durch Art.79 Abs.3 nicht veränderbar ist. Da siehst du wieder, dass die Gestalter Juristen waren. Wenn sie gewollt hätten, dass diese Artikel wirlich nicht verändert werden können, hätten sie es direkt hineingeschrieben, oder den 79 mit aufgenommen. So aber kann man diskutieren und im Bedarfsfall auch begründen, dass eine Änderung von Art.79 möglich ist und die Verfassung damit eine Änderung von Art.1 nur erschwert durch die Hürde einer zweiten Verfassungsänderung. Klingt vielleich spitzfindig, aber genau das sind Juristen. Lies mal im Zusammenhang mit der aktuellen Uno-Diskussion Art.26 Abs.1. und vergleiche ihn mit den Diskussionen im Bundestag. Oberflächlich betrachtet dürfte gar nicht diskutiert werden, wir haben da eigentlich keine Wahl. Es sei denn, man nimmt an, das es so eine Art vorweggenommene Verteidigung ist, was man ja auch schon hörte...... Oder lies Art.104 Abs.1 Satz 2 und vergleich ihn mit der Diskussion um Folter bei der Polizei. Im übrigen: Warum wird hier eigentlich soviel auf der Verfassung herumgeritten? In der Verfassung gibt es haufenweise Hinweise, dass sie durch Gesetze ergänzt und/oder eingeschränkt wird. Unsere bienenfleißigen Abgeordneten versorgen uns täglich mit noch mehr neuen Regelwerken. Die wenigsten Urteile stützen sich direkt auf die Verfassung. Wenn du dich etwas im Bereich Bürgerliches Recht/Familienrecht umsiehst, wirst du feststellen, dass man gerade in diesem Bereich von Regelungen im wahrsten Sinne des Wortes erschlagen werden kann und du deinen Einwand mit dem rechtsfreien Raum beruhigt zur Seite legen kannst. Eltern sind (in den meisten Fällen) gesetzliche Vertreter ihrer Kinder. Das bedeutet, dass sie im Namen und mit Wirkung für ihre Kinder handeln, mit anderen Worten: Ihre Entscheidung gilt, als ob das Kind/der Jugendliche so entschieden hätte. Dies gilt in allen Fällen und Rechtsbereichen, wenn es nicht ausdrücklich anders bestimmt ist. In dieses Recht kann nur unter besonderen Umständen eingegriffen werden, wenn das Wohl des Kindes dies erfordert. Dafür gibt es die Familiengerichte und Jugendämter. Die meisten Eltern werden im Sinne des Wohls ihrer Kinder entscheiden und den Kindern mit zunehmendem Alter auch zunehmende Entscheidungsfreiheit einräumen, d.h. im Zweifelsfall ihre Entscheidung anerkennen/bestätigen. Hier gibt es aber immer noch das Sandkastenprinzip: Das Kind kann eine Erklärung abgeben, die aber, falls nicht nach dem "Taschengeldparagrafen" wirksam, "schwebend unwirksam" ist (nicht null und nichtig!). Die Eltern haben dann die Möglichkeit, diese Erklärung zu bestätigen. Versuch mal mit 17 Jahren eine Weltreise zu buchen oder einen Segelführerschein zu machen. Wie gesagt, diese Diskussion gehört eigentlich nicht mehr in dieses Forum und ich wollte eigentlich nicht mehr antworten. Gruss an alle, Wolfgang p.s. Def: Den Begriff "Kind" benutze ich für alle Altersgruppen unter 18, um Schreibarbeit zu sparen. Nur deshalb, echt. (ich weiss, ich weiss, ich weiss....). Nicht erschlagen, sondern besseren Begriff vorschlagen. Sohn/Tochter? zu lang, falsche Reihenfolge ST TS hmm. ??? vi ... s/Kind/BessererBegriff/g :wq