On Tue, 18 Mar 2003 at 05:17 (+0100), Bernd Brodesser wrote:
* Thorsten Haude schrieb am 18.Mär.2003:
* Bernd Brodesser
[2003-03-17 05:02]: * Michael Meyer schrieb am 16.Mär.2003:
bei ihm ist mir das wirklich egal, aber grundsätzlich finde ich das irgendwie schräg.
Wieso? Henne ist der Owner diese Liste. Du kanst in Deinem Haus hereinlassen, wem Du willst. Wenn Du nicht willst, dann kanst Du ihm des Hauses verweisen, dazu brauchst Du keine Begründung.
Na, da gibt es schon einen gewaltigen Unterschied. Ein Haus ist per Default privat, da darf erstmal niemand rein. Diese Liste ist öffentlich.
Auch eine Schankwirtschaft ist öffentlich, oder ein Bahnhof oder ... trotzdem darf der Hausherr willkürlich Leute verweisen. Die Rechtslage ist eindeutig. Wem es nicht paßt, der wende sich am deutschen Bundestag und bitte um Gesetzesänderung.
Duerfte z. B. die Deutsche Bahn AG sagen: "Menschen mit schwarzer Hautfarbe duerfen in Deutschland keinen Bahnhof betreten"? Gruß, Bernhard -- _________ http://www.bwalle.de _________________________________________________ All the existing 2.0.x kernels are to buggy for 2.1.x to be the main goal. -- Alan Cox