Moin,
* Alex Klein
* Am 25.Oct.2002 postete Thorsten Haude:
* Alex Klein
[02-10-25 15:26]: * Am 25.Oct.2002 postete Thorsten Haude:
So auf den ersten Blick und aus dem Bauch heraus:
In Deutschland wäre die Umsetzung eines solchen Gesetzes höchstwahrscheinlich verfassungswidrig. Berufsfreiheit und Wissenschaftsfreiheit. Zudem vielleicht auch noch etliches andere (evtl. auch Sozialstaatsprinzip oder Rechtsstaatsprinzip). Da gäbs viel...
In den USA werden in letzter Zeit häufiger Gesetze verabschiedet, die "aus dem Bauch heraus" verfassungswidrig sind.
Die Änderung des Asylrechtes in Deutschland ist "aus dem Bauch heraus" ebenfalls verfassungswidrig.
Ich halte es von Dir naiv, daß Du in Deinem Unverstand (ich gehe nicht davon aus, daß Du Dich schon einmal mit den Rechtswissenschaften beschäftigt hast) die Verfassungswidrigkeit einer Norm zum einen in den USA zum anderen innerstaatlich festzustellen vermagst.
Ich habe mich sehr wohl damit beschäftigt, bin allerdings kein Jurist. Darum schrieb ich auch zweimal "aus dem Bauch heraus". Was meinst Du mit "innerstaatlich"?
Und das auch noch ohne Argumente. Respekt Thorsten. Deine Diskussionen gewinnen nicht an Quälität.
Du hast es zweimal übersehen, darum wiederhole ich es: Ich habe geschrieben, daß meine Beurteilung "aus dem Bauch heraus" erfolgt ist. Argumente /dafür/ kannst Du aber gerne haben: Für die USA: http://eon.law.harvard.edu/openlaw/eldredvashcroft/news.html Für Deutschland: Das Asylrecht ist praktisch abgeschafft, mindestens aber in seinem Wesensgehalt geändert. Das widerspricht Art. 19.2 GG. Statt ständig ad hominem zu argumentieren, solltest Du meine Mails lesen, bevor Du sie beantowortest.
Problematisch wäre es, wenn es Europarecht wäre. Aber da würde wohl kaum eine Zustimmung von Deutschland zu erwarten sein.
Das halte ich für etwas Naiv. Man sollte nicht erwarten, daß solche Dinge 'schon gut ausgehen' werden.
Das habe ich hier überhaupt nicht gesagt. Ich sagte lediglich, daß mit einer Zustimmung Deutschlands nicht zu rechnen ist. Wie Du sicherlich weißt, kann Europarecht innerdeutsche Normen unanwendbar machen. Europarecht wird jedoch nicht von den Amis gesetzt, sondern von den Mitgliedsstaaten.
Behaupte doch bitte, daß die USA keinerlei Einfluß auf deutsche und europäische Gesetzgebung haben. Schön wär's, dann wäre endlich der Weg frei für die Legalisierung von allen Drogen.
Da es innerhalb Deutschlands ein eindeutiger Verstoß gegen die Verfassung wäre, besagtes Gesetz zu verabschieden, kann von jedermann (unter bestimmten Zulässigkeitskriterien) eine Verfassungsbeschwerde erhoben werden. Ich unterstelle jetzt die Begründetheit. Innerstaaltiches Recht ist nicht zu erwarten oder wenn, dann dürfte es nicht einer Überprüfung standhalten.
Schön gesagt, und ich hoffe, daß Du recht hast. Ich verlaß mich aber nicht darauf.
Bei völkerrechtlichen Verträgen kann das Bundesverfassungsgericht auf Antrag eines bestimmten Personenkreises eine sog. abstrakte Normenkontrolle anstrengen. Stellt das BVerfG die Unvereinbarkeit des Prüfungsgegenstandes (=völkerrechtlicher Vertag) mit der Verfassung fest, so darf Deutschland diesem Vertrag nicht zustimmen. Hierbei wird i.Ü. das BVerfG als Legislativorgan tätig! Fragt man sich aber auch, wie Du dazu kommst, daß der EuGH sämtliche Freiheitsrechte ignoriert.
Ich komme überhaupt nicht dazu, noch habe ich solches behauptet, noch den EuGH überhaupt erwähnt. Frag mal einen Deiner Lehrer, wie man eine Diskussion führt. Ein Tip: Man unterstellt dem Gegenüber nicht Aussagen, die er nicht gemacht hat.
Das wußtest Du aber sicher schon. Daher konntest Du auch so gut herleiten, was ich meinte.
Huh?
Die Sig ist kein Zufall.
Meine auch nicht!
Interessant ist, daß Du glaubt, mit Beleidigungen eine Diskussion gewinnen zu können. Das klappt vielleicht auf dem Schulhof, aber nicht im Leben. Thorsten -- Fear leads to anger. Anger leads to hate. Hate leads to using Windows for mission-critical applications.