Hallo, * Am 14.12.2001 zauberte Matthias Houdek:
Ich glaub, so langsam wird es doch etwas sehr OT. Deshalb will ich einfach noch mal einiges auf den Punkt bringen (mit ein paar neuen Gedanken gewürzt). Weitere Fachsimpel(a/e)ien vielleicht doch eher über PM (falls sich jemand aufregt). Aber das Thema ist duracheus brisant.
Hab nun nur noch Matthias letzten Text ququotet, damit weniger Traffic durch unser OT verbraucht wird ;) Wie wärs mit Verlegen auf suse-talk?
Am Freitag, 14. Dezember 2001 13:48 schrieb Alex Klein: [...] Als Betreiber eines Autos im Straßenverkehr bin ich auch ein ÜG. Warum dann nicht als Betreiber eines PC im Datenverkehr (zumindest im Rahmen meines Einflußbereiches)?
Gegenüber wem sollte ich da ÜG sein? Wenn ich jemanden anfahre, dann bin ich Garant aus Ingerenz. Ingerenz ist jedes rechtswidrige gefährdende Vorverhalten.[1] Also bin ich nicht ÜG, weil ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege.
Liegt da die Gefahr nicht bei jedem selber? Könnte man nicht sagen, daß ich beim Betreiben einer Anlage, welche im Datenverkehr mit anderen Systemen ist, immer für die Sicherheit meiner Daten verantwortlich bin, solange ich diese Pflicht nicht vertraglich auf einen anderen abwälze?
Sehe ich etwas anders: Sicherheit meiner Daten ist mein eigenes Schutzinteresse, ich lege ja auch im Auto einen Sicherheitsgurt an (auch ohne Gesetzeszwang).
Wichtig: Nichtanschnallen ist _nicht_ strafbar, da Eigengefährdung. Nicht einmal Selbstmord ist strafbar.
Dies ist aber nur eine zusätzliche Absicherung. Wenn ich die deutlich vernachlässige, ist mir sicherlich eine Mitschuld anzulasten (insb. hinsichtlich Schadenshaftung). In Bezug auf Straftat dürfte das aber egal sein. Wenn jemand mit Tötungsabsicht auf mich schießt und ich zufällig mit kugelsicherer Westen rumlaufe und dadurch überlebe, bringt das auch keine Strafmilderung (hoffe ich!).
*zöger* Doch, da es am Erfolg fehlt. Dann kann man den Täter (nur) wegen versuchten Mordes bestrafen.
Bleibt die Frage, ob ein Straftatbestand vorliegen könnte.
siehe oben.
Hier hatte ich noch einen Bezug auf mögliche "Grobe Fahrlässigkeit" geschrieben. Kurz: Wird ein User von anderen nachweislich aufgefordert, seinen verseuchten + damit unsichern PC aus dem Verkehr zu nehmen oder zu entseuchen und er tut dies nicht in angemessener Frist - wäre da nicht die Möglichkeit einer berechtigten Strafanzeige gegeben.
war das wirklich so? Ich nehme das mal an. Wenns nicht so war ist es auch wurscht. Das Thema ist so geil :)
Ja, kann es. Insbesondere, wenn die Norm an eine besondere Tatfolge anknüpft, § 18 StGB. Beispielsweise Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB. Der Vorsatz muß nur in Bezug auf die Körperverletzung gegeben sein, bezüglich des Todes reicht sogar schon einfache Fahrlässigkeit.
Das lass ich dann mal so stehen - als Warnung (?)
Ist eigentlich keine Warnung, da es ja offensichtlich an der Strafrechtsnorm fehlt. Aber in Bezug auf die zivilrechtliche Haftung haben wir doch wohl schon einiges als Warnung zusammenklämüsert, oder?
O.K., aber dann hat auch der User (es muss nicht unbedingt ein DAU sein, nur EU (= "einfacher" User ;-)) reicht auch) dran geschraubt.
Vergleich: Audi-TT neu gekauft (das erste Modell), "sportlich" bei 110 km/h die Spur gewechselt (ist ja ein Sportwagen), Kreisel gespielt, riesen Unfall -> hier war doch das Fahrzeug eindeutig nicht verkehrsicher vom Hersteller geliefert. Den Effekt hab ich selbst mit 'nem alten Opel nur mit ziehmlich miesen Stoßdämpfern - das wäre dann mein Problem. Aber bei einem sportlich getrimmten Neuwagen??? Was tat Audi, als das Problem bekannt wurde: breit angelegte Kundenwarnung, Rückrufaktion, Nachbesserung.
PRODUKThaftung. Audi stellt den TT her. Der Händler haftet nicht. Andere Sache. M$ mit seinem OjE = absolute Virenschleuder. Linux keine Virenschleuder. Warum sollte der Händler haften? Weil er das System installiert hat. Wenn man aber davon ausgeht, daß der Händler _nur_ eine Standardinstallation vornimmt. Von Anpassung ist eigentlich nie die Rede. Manchmal wird auch _nur_ der erste von drei Installationsschritten durchgeführt. Da kann man evtl. nichts anpassen.
Kaufe ich einen PC - "Ready to Surf", mit P4, weil damit alles noch viel schöner ist, und mit XP, weil alles damit noch viel einfacher und schneller geht - alles fix-und-fertig installiert, nur noch anstöpseln und los geht es über AxL ins Internet, dann sollte wenigstens auch ein aktuelles Antiviren-Paket installiert sein. Wer es dann deinstalliert, trägt jetzt voll selbst die Verantwortung. Ansonsten sollte wenigstens eine unmissverständliche Warnung beiliegen (IMHO).
Gehen wir mal vom MädchenMarkt aus: Da sind jetzt vorinstallierte Windows XP auf den Kisten und eine Recovery-CD ist mit bei. Dann noch ein Office Paket, aber nun das wichtigste: Anscheinend will der Endverbraucher keinen Virenschutz, oder weshalb ist der nicht im Paket enthalten. Das Drecks-xffxce ist ja auch enthalten. Anscheinend, weil der Kunde keinen Wert drauf legt. Verklopfe ich nun die Händler dazu, daß sie Virenscanner mit draufwuchten, dann ist das mE ein Eingriff in die freie Marktwirtschaft. Kann man aber auch anders sehen.
Also kurz mein Resumee: Wer _wider__besseren__Wissens_ einen verseuten PC in den öffentlichen Datenverkehr einklinkt, handelt IMHO grob fahrlässig. Schadenshaftung ist hier durchaus vorstellbar, wobei hier ggf. eine Mitschuld dem Geschädigten mit anzulasten ist (mangelnde eigene Vorsorge) [1]. Ggf. kann dies sogar strafbar sein.
Fehlt wohl an einer Norm und Vorsatz.
Wer als unwissender Laie beim PC-Händler/Kistenschrauber seines Vertrauens einen sog. "All-Inclusive-PC" kauft, sollte darauf vertrauen können, dass dieser auch den minimalsten Sicherheitsanforderungen genügt und nicht nur den höchsten Leistungsanforderungen. Und dazu gehört IMHO bei einem PC für Mail/Internet ein aktueller Virenscanner. Eine Abwälzung der Haftung vom User auf den Händler/Hersteller halte ich hier durchaus für möglich. Strafbar wäre die Nachlässigkeit des Händlers/Herstellers aber sicherlich nicht.
Wenn man den Händler in die Haftung mit einbezieht, wird das nur zur Folge haben, daß die Händler nicht mehr installieren wollen und/oder Support leisten wollen. Außer der Kunde blecht. Nun ist es aber so, daß über 90% der Privatkunden nur preiswert kaufen wollen und auf sowas verzichten werden. Die meisten wissen, daß das Office-Paket wichtig ist, weil man damit sein ganzes Zeug macht, wie der Nachbar. Aber Virenscanner ist doch nicht so wichtig, weil [dämliche Argumente von DAUs oder einfachen Usern einbauen]. Kaufen kann man sich einen Virenscanner bei _jedem_ Softwarehändler oder kostenlos aus dem Netz ziehen. Den Umgang mit dem PC lernen die User auch, warum dann nicht, wie man einen Virenscanner installiert und regelmäßig updatet? Ist das wirklich Aufgabe des Händlers, der so blöd ist Vorinstallationen für gutes Geld zu bieten? [... schöner Schadensfall ...] [1] wieder Wessels Rn. 725 -- Gruß Alex --
Ist da eine Glühbirne drin? Nö, aber Stacheln drauf. *schwing* Ich glaube es ist gesünder jetzt wegzugehen. [Michael Hoffmann und WoKo in dag°]