* Alex Klein schrieb am 13.Dez.2001:
* Am 13.12.2001 zauberte Konrad Neitzel:
linux@houdek.de wrote:
Am Mittwoch, 12. Dezember 2001 17:37 schrieb Arne-Erik Martin:
Sobald derjenige es aber weiss und nichts dagegen tut, dann ist dies schon eher eine Unterlassung, die strafbar sein könnte ... Das musst Du dann aber erst einmal beweisen ...
Uiuiui. Sag sowas nicht. Unterlassen, welches sich nach § 13 StGB definiert, fordert im Regelfall immer eine Garantenstellung, die der User gegenüber eines anderen Users regelmäßig nicht haben wird. Man könnte es möglicherweise daraufhin zurechtbiegen, daß man sagt: Ein virenverseuchter PC ist eine Gefahrenquelle. Der User muß durch regelmäßige Überwachung feststellen, daß sein System virenfrei (=gefahrlos) ist. Hier fängt es schon an, zu krieseln. TÜV für den Rechner? Hat ein DAU dann kein Recht mehr auf Internetnutzung?
Das mit der Beweislage ist immer ein Problem, aber darum sollte es uns eigentlich nicht gehen. Für uns ist ja nur interessant, ob etwas strafbar ist, oder nicht.
Nicht nur. Strafrecht ist das eine, Zivilrecht das andere. Es könnte sich auch eine Haftung ergeben. Die könnte einem viel übler erwichen als eine Strafe. Bernd -- LILO funktioniert nicht? Hast Du /etc/lilo.conf verändert und vergessen, lilo aufzurufen? Ist Deine /boot-Partition unter der 1024 Zylindergrenze? Bei anderen LILO Problemen mal in der SDB nachschauen: http://localhost/doc/sdb/de/html/rb_bootdisk.html |Zufallssignatur 6