Hallo Bernd,
From: Bernd Brodesser [mailto:B.Brodesser@online-club.de] Sent: Thursday, May 31, 2001 12:11 AM To: Suseliste Subject: Re: OT: Rechtliches zum Mailversand * Peter Spiess schrieb am 30.Mai.2001:
Rolf Scheurer schrieb:
ich weiß, die Frage ist etwas OT, aber sicher für viele Linux-User interessant:
die ist mehr als OT :-(
Rechtliche Fragen werden immer wichtiger. Wenn es OT sein sollte, dann nur weil der Bezug zu Linux doch was indirekt ist. Aber ganz Allgemein finde ich eine Diskusion über Rechtsfragen rund um Linux mehr als überfällig. Allerdings brauchten wir dazu kompetente Leute.
ACK! Etwas entgegen der Etikette zitiere ich dazu mal aus einem späteren Posting von Hannes Streicher, da es hier einfach hinpasst:
die duerfen wegen Ihrem Standesrecht und dem schoenen Deutschen Rechtsberatungsgesetz auf so eine spezifische frage fast nicht antworten ich bin auch auf einer juristenliste und es ist schon fast amuesant wie die sich die augen auskratzen (abmahnen / prozesse ) wenn da mal einer zu genau antwortet
Diese Sache war mir nicht bekannt, dass die Juristen da Kriege führen und sich den Mund in Foren wie diesem verbieten. Ich habe mir gestern Abend die AGB's von GMX angetan. Das ist weitgehend Allgemeines, wobei da Klauseln sind, die man dort, Böswilligkeit vorausgesetzt, gegen den Kunden verwenden *könnte*. Ich habe mir die Mühe gemacht, anschließend GMX anzuschreiben und um Aufklärung zu folgenden Fragen gebeten: a.) Ob es eine allgemeingültige Rechtsprechung dazu gibt (man weiß ja nie...) b.) Wie die Sichtweise von GMX dazu ist. Ich hoffe, dass die Leute sich die Zeit für eine Antwort nehmen.
In diesem Bereich scheint es nur wenige zu geben.
Technisch alles kein Problem, aber wie sieht das eigentlich rechtlich aus? Genaugenommen verwendet man dabei ja einen Domainnamen, an dem man keinerlei Rechte besitzt.
Lies Dir die AGB's des jeweiligen Anbieters durch und fertig.
So einfach ist es nun nicht. Viele Abieter schreiben alles Mögliche in ihre AGB's, auch Dinge die nichtig sind. Das Schlimme ist, daß sie es reinschreiben, obwohl sie es genau wissen.
ACK! Hier gebe ich Dir völlig recht. Meine Überlegungen zielten eben auch in die Richtung was nicht in den AGB's steht, aber dennoch nicht erlaubt ist, die Verwendung eines fremden Domainnames. Ich könnte mir vorstellen, dass findige Anwälte jemandem daraus einen Strick drehen, auch wenn diese Frage in den AGB's nicht geregelt ist. AGB's lesen und fertig ist IMHO zu kurzsichtig. Daher ist die Sichtweise der Anbieter eine interessante Frage. So lange die Anbieter nicht klagen, wird sicher nichts passieren. Wie oben beschrieben, warte ich auf eine Stellungnahme von GMX. Bin mal gespannt. Gruß, Rolf