* Lucas Kissling schrieb am 09.Nov.2000:
Am Mit, 08 Nov 2000 schrieb Erhard Schwenk:
Jemandem wissentlich so etwas einzurichten oder auch nur die dazu erforderlichen Informationen zu verschaffen könnte als Beihilfe gewertet werden.
Entschuldige das kann ich so nicht unbeantwortet lassen. Die erforderlichen Informationen zu verschaffen, kann sicher nicht als Beihilfe bewertet werden. Sonst wäre diese Liste nicht möglich. Die Infos die du hier erfährst, kannst du auch immer für illegale Zwecke nutzen oder nicht. Beispiel: A lernt in der Firma X Schlosser. A begeht ein Einbruch und schweisst einen Tresor auf. A wird erwischt. Firma X wird wegen Beihilfe verklagt. Klar ?
Nein. Wenn A bei Firma X Schlosser lernt, ist das in Ordnung, aber wenn A bei Firma X Einbrechen lernt nicht mehr. Auch nicht, wenn A bei Firma X Schlosser lernt, obwohl Firma X bekannt ist, daß A die Schlosserlehre zum Einbruch mißbrauchen will. Wenn es offensichtlich ist, daß A einbrechen will, dann reicht es auch nicht, wenn Firma X den Kopf in den Sand steckt. Sie muß sich Kundig machen, ob A tatsächlich einbrechen will oder nicht. Bernd -- Probleme mit dem Drucker? Schon die Druckercheckliste beachtet? http://localhost/doc/sdb/de/html/drucker-howto.html | Auch lesenswert: Oder schon das Drucker-HOWTO gelesen? | man lpr file://usr/shar/doc/howto/de/DE-Drucker-HOWTO.txt.gz | Zufallssignatur 3 --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com