* Bernhard Walle schrieb am 08.Nov.2000:
On Wed, Nov 08, 2000 at 17:42 +0100, Peter Kuechler wrote:
Am Mittwoch, 8. November 2000 16:48 schrieb Bernd Brodesser
* Peter Spiess schrieb am 08.Nov.2000:
Bernd Brodesser schrieb:
Obwohl, Software kann auch als Folterwerkzeug dienen... ;-)>
Leider ja. Und das meine ich nicht spaßig oder ironisch, sondern im völligen Ernst. Ich meine keine Software, die dem Programmierer zur Weißglut bringt oder so, sondern Software die Apperate steueren, die den einzigen Zweck haben Menschen zu quälen.
Natürlich ist bzw. wäre sowas nicht schön. Aber würdest Du deshalb Software komplett verbieten? Macht keinen Sinn, denn es kommt immer darauf an, wer sie für was einsetzt.
Nicht Software allgemein, aber Sofrware, die speziell für solche Werkzeuge geschrieben worden sind.
Es kommt darauf an, ob die Software ausschließlich oder unter anderem zu diesem Zweck eingesetzt wird/werden kann.
ACK
Das wäre etwa genau so, als woltest du jeden Schützenverein schliessen, nur weil im Krieg oder wo auch immer Menschen durch Schusswaffen zu tode kommen. Eine Schusswaffe ist an sich erstmal ungefährlich. Gefährlich wird es erst dann, wenn sie einer in die Hand bekommt, der keine Ahnung von der Materie hat oder ansonsten böses im Sinn hat.
Nun ja, Schützenvereine finde ich auch nicht so toll. Aber egal, daß ist durchaus akseptabel, nicht aber das was in den USA passiert, nämlich daß jeder Tropf eine automatische Waffe kaufen kann. Meine Meinung.
Ja, aber manche sollten lieber keine Informationen bekommen. Es ist nicht alles statthaft, was möglich ist.
Wer entscheidet, was für den Einen gut und für den Anderen schlecht ist?
Im Zweifelsfalle jeder selber.
Irrtum!
Ich meinte im Zweifelsfalle jeder Sysadmin selber. Doch das muß er. Es kann durchaus die Konsequenz sein, daß er seine Stelle verliert, aber er hat auch so was wie ein Gewissen und das zählt mehr als ein dickes Einkommen, will ich hoffen.
Z.B. bei uns ist die EDV nur zu dienstlichen Zwecken zu benutzen. Es können also nur dienstliche Mails ein und ausgehen. Und du wirst meinem obersten Dienstherrn ja wohl das Recht einräumen, die ihn selbst betreffende Post einzusehen, oder?
Aber nicht jede Post im ganzen Betrieb. Das geht zu weit.
Du, die Liste, oder wer? Alle schreien, wenn es um solch eine Bevormundung geht und Du möchtest sie einführen? Du wiedersprichst Dir jetzt selbst.
Nein. Die Menschenrechte sind das oberste Gebot. Ich lasse es nicht zu, daß sie verletzt werden. Das ist keine Bevormundung.
Doch Bernd, das ist es. Für die Liste hier ist es in erster Linie ein technisches Problem, oder sollte es IMHO zumindest sein.
Aber es gibt Grenzen. Wenn einer auf einmal hunderte von Krematoriumsöfen bestellt, muß man auch mal nachfragen, was er damit will. Mag sein, daß das übertrieben ist, aber wehrt den Anfängen; denn der Schoß ist fruchtbar noch.
Aber solche Fragen gehören IMHO auch hier hin. Man kann nicht einfach alles, was technisch realisierbar ist, machen, nur um den Auftrag seines Kunden zu erfüllen. Wie würdest Du damit umgehen, wenn jemand hier einen Quelltext für einen Virus o.ä. haben möchten. Ich würde ihn, selbst wenn ich ihn schreiben könnte, nicht schreiben. Und dieser Fall ist ähnlich.
ACK.
Hä, es geht doch nicht um den Administrator, sondern um den Mitarbeiter denen ein Grundrecht beschnitten werden soll. Und da sollen wir schweigen? Sollen wir auch schweigen, wenn es sich dabei um das Grundrecht der körperlichen Unversehrtheit handelt, oder um das grundrechtliche Verbot der Planung eines Angriffskrieges oder wie oder was.
Du übertreibst schon wieder; keiner möchte die körperliche Unversehrtheit eines Anderen antasten. Einen Angriffskrieg wollte auch niemand anzetteln. Bleib also bitte auf dem Boden!
Das Briefgeheimnis ist ein ebenso hohen Rechtsgut.
Ja, richtig. Aber keiner hat hier je behauptet, das diese Recht gebrochen werden soll. Wieder ein Beispiel: Bei uns im Hause wird alle eingehende Post geöffnet, vermerkt und dann erst an die Mitarbeiter Verteilt. Möchtest du behaupten, das damit das Briefgeheimnis verletzt wird?
Unter Umständen ja. Siehe unten.
Ja. Wenn jeder Brief geöffnet wird: eindeutig ja! Bei Briefen gibt es solche Zeilen wie "z. Hd. Herrn Müller (persönlich)" und in diesem Fall soll der Brief ungeöffnet an Herrn Müller gehen. Geöffnet kann er nur _auf begründeten Verdacht_ und nicht einfach so zum Spaß.
Nein, Bernhard, da muß ich Dir widersprechen. Wenn auf dem Brief steht: Firma Bau & Steine GmbH & Co KG z.Hd. Herrn Müller (persönlich) Anne Frank Str. 147 Pusemuckel o darf der Brief von dem Postbevollmächtigten der Firma Bau & Stein geöffnet werden, denn sie ist an der Firma gerichtet. Das Gleiche gilt bei der Adresse: Firma Bau & Steine GmbH & Co KG Herr Müller Anne Frank Str. 147 Pusemuckel Nicht aber bei der Adresse: Herr Müller c/o Bau & Steine GmbH & Co KG Anne Frank Str. 147 Pusemuckel denn hier ist der Brief ab Herrn Müller und nicht an der Firma gerichtet. Die Firma dient nur als Adresse. Das c/o ist dabei nicht maßgeblich. Außerdem darf nicht jeder Tropf die Briefe öffnen, sondern nur Zeichnungsberechtigte.
Und ähnlich ist das bei e-Mails. Die Firma wird eine allgemeine Adresse haben wie info@xyz.de oder werbung@xyz.de oder sonstwas. Diese können natürlich von jedem Befugten eingesehen werden. Wenn aber jeder Mitarbeiter zusätzliche eigene Adresse wie mueller@xyz.de, dann sollten diese Mails ungelesen an Herrn Müller gehen. Alles andere wäre eine Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses Art. 10 GG:
ACK [...]
Dieser Artikel wurde IMHO in der Vergangenheit schon oft genug durch Gesetze ausgehöhlt - das reicht schon!
Die Wirtschaftsinteressen eines Arbeitgebers sind nicht höher als ein Grundrecht zu stellen.
ACK! ACK! ACK! Dick unterstreich. Bernd -- Homepages von deutschsprachigen Linux-Gurus: Kristian Köhntopp: http://www.koehntopp.de/kris/artikel/ Sven Guckes: http://www.math.fu-berlin.de/~guckes/sven Robin S Socha: http://socha.net/index2.html |Zufallssignatur 10 --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com