Bernd Brodesser schrieb in 1,1K (27 Zeilen):
* Wolfgang Weisselberg schrieb am 18.Apr.2000:
Ein-zwei Schritt weiter heisst es dann: "Der Lizenznehmer darf das Produkt nicht ohne vorherige schriftliche Genemigung kritisieren oder bewerten. Ausnahme sind Lobhudeleien, die von http://lobhudeleien.FIRMA.com zum privaten Gebrauch kopiert werden duerfen".
Ich hoffe doch sehr stark, daß diese und ähnliche Lizenzbedingungen in Deutschland schlicht und einfach unwirksam sind.
In Amerika soll derartiges (was ja nun gaengige Praxis ist) rechtsgueltig werden, incl. shrinkwrap-licenses. Hmmm.
Sonst könnte ja auch ein Tütensuppenhersteller auf seiner Suppentüte schreiben:
Du meinst, einen Zettel *in* die Tuete tuen!
Mit dem Öffnen der Tüte billigen Sie unsere Lizenz, [...] Wenn Sie mit dem Lizenzvertrag nicht einverstanden sind, so können Sie die Tüte ungeöffnet an Ihrem Händler zurück geben.
Genau dieses. (Was meinst du, warum ich -- aus Prinzip -- wenn ich denn mal W*****s CDs verwenden muss, sie auf der Gelenkseite oeffne und das Sigel so nicht breche ... Und die Sigel bei SuSE lassen sich sehr gut ohne Beschaedigung abloessen. Und neben den Haftungsausschluss kleben. (Nicht, dass das rechtlich relevant ist ... ) -Wolfgang --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com