-----BEGIN PGP SIGNED MESSAGE----- Hash: SHA1 HalLo PeeGee Am Donnerstag, 30. Oktober 2003 11:59 schrieb Peter Geerds:
Am 30.10.2003 um 11:45 Uhr schrieb Thorsten Körner:
Als ich noch T-Kunde war hatte ich verfügt, dass meine Daten ausschließlich im Telefonbuch stehen dürfen (im gedruckten) und nicht auf e-medien verbreitet werden durften. Auf der Telefonbuch-CD der Telekom war auch nichts zu sehen, wohl aber auf der D-Info eines anderen Anbieters. Also was hats gebracht? Nichts.
Dann hat wohl der andere Anbieter ein Telefonbuch eingescannt und digitalisiert? Dumm gelaufen ;-) Mit OCR oder was? Das glaube icher nicht. Ich glaube eher, dass die ihre Daten auch über andere Wege bekommen.
PS: Ich weiß ja nicht, _wann_ das war, inzwischen kann man aber dagegen rechtlich etwas unternehmen. O-Ton Rechts-Anwalt: "Was wollen sie mit einer Klage erreichen? Einen materiellen Schaden, auf den sich Schadenersatz-Forderungen gründen liessen, werden sie schwerlich nachweisen können. Und dass ein Gericht verfügt, dass die CD vom Markt genommen und eingeschmolzen wird, ist nicht denkbar." Ja, man konnte auch damals schon gerichtlich vorgehen.
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