Hi Thomas, On 12 Dec 2001 at 11:54, Thomas Bendler wrote:
Hi,
On Die, 11 Dez 2001, Alex Klein sent incredible lines:
* Am 11.12.2001 zauberte Michael Erikson: [...]
Das absichtliche versenden von Viren ist weder ein Kavaliersdelikt noch ein Spaß, es ist ein """Straftatbestand""" der den Versender bei weitem nicht nur eine riesen Stange Geld kosten kann. Als Jurist hätte ich da Interesse anzumelden: Welche Norm ist das?
Das dürften wohl eher Gesetze als Normen sein. Allerdings ist diese Aussage nicht ganz richtig. Zu einer Straftat wird das erst in dem Moment wo ich das mit dem Vorsatz jemanden zu schädigen mache. Und selbst da ist, wenn ich mich richtig erinnere die Gesetzeslage nicht ganz eindeutig. Ich kann zum Beispiel vorsätzlich einer Person einen Virus schicken des Programmcode auf ein T-Shirt gedruckt ist und ich hätte nichts zu befürchten. Was anderes ist es wenn ich das klammheimlich über eine Email mache. Unter dem Strich ist das aber alles andere als klar und die meisten Gestze die darauf passen wurden eigentlich für andere Straftaten geschaffen.
Handlungen die darauf abzielen, EDV-Anlagen zu sabotieren oder deren ordendlichen Betrieb zu stören, sind wohl strafbar. Das versenden eines Virus, als Opfer wohl kaum. Wir hätten ja dann auf einen Schlag Millionen über Millionen Staftäter. Ich hab diese Woche drei Virenverseuchte e-Mails von Behörden bekommen. Es sei denn der Versender von e-Mails hat grob fahrlässig gehandelt, etwa weil er Software auf seiem System installiert hat, welche darauf spezialisiert ist Viren zu versenden, also z.B. Outlook Express, Outlook, IE ... ROTFLOL. mit freundlichen Grüßen Jörg Zimmermann ------------------------------------------- .xsiteing agentur für netzkommunikation 42117 wuppertal - friedrich-ebert-str. 141b tel: 0202/3097070 - fax: 0202/3097072