Heiner Lamprecht wrote:
Am Freitag, 14. Dezember 2001 11:47 schrieb Erhard Schwenk:
Zitiere Ralf Corsepius
: * Automatische Teilschuld bei Virenschäden infolge Nicht-Vorhandenseins von Firewalls/Viren-Scannern etc.
Zumindest grobe Fahrlässigkeit dem geschädigten gegenüber ist hier zu unterstellen.
Bei Nichtvorhandensein sehe ich es genauso. Das gilt aber nicht, wenn noch gar keine entsprechenden Virenprogramme existieren.
Viel spannender finde ich aber die Frage, ob z.B. fehlende oder unzureichende Datenschutzrichtlinien in einer Firma (wie wird mit Attachments umgegangen, wer darf wo welche Programme installieren, ...) ebenfalls grob fahrlässig sind oder eine Teilschuld bewirken.
IMHO ja. Denn meines Wissens nach sind Datenschutzrichtlinien sowieso gesetzlich vorgeschrieben. Und wenn sich eine Firma, die u.a. Bildschirmarbeitsplätze mit Netzanbindung hat, keine Gedanken um die Sicherheit ihres Netzes macht so ist das in meinen Augen grob fahrlässig. just my 0.02$ -fen -- Disclaimer: Diese Mail ist mein geistiges Eigentum und steht somit in keinem zusammenhang mit den Ansichten oder Einstellungen meines Arbeitgebers