Am Dienstag, 2. Dezember 2003 21:20 schrieb Joerg Rossdeutscher
Am Di, den 02.12.2003 schrieb Thorsten Haude um 18:16:
* Joerg Rossdeutscher
[2003-11-23 23:44]: Am So, den 23.11.2003 schrieb Thorsten Haude um 23:05:
* Joerg Rossdeutscher
[2003-11-23 22:44]: Hä? Wieso?
Es geht um die Verwaltung von Rechten an einem Produkt, und die Bezeichnung ist nunmal auf Denglisch "Digital Rights Management".
Es geht in erster Linie um die Verwaltung von Restriktionen an einem Produkt, nicht von Rechten. Deine Rechte kannst Du auch sehr gut wahrnehmen, ohne DRM zu installieren.
Es ist schon seit langer Zeit (sehr viel länger, als es Computer gibt) üblicher Sprachgebrauch, zu sagen, jemand hätte "die Rechte an seinem Werk". Um die Wahrung dieser Rechte geht es, und eben die Rechte des Autoren, Verlages, Vertreiber. Niemand hat gesagt, es ginge um die Rechte des Käufers. Die sind (natürlich) eingeschränkt.
Die Rechte der Rechteinhaber sind es aber nicht, die von DRM-Systemen gemanaged werden, sonder eben die Restriktionen. Es wird gemanaged, wann und auf welchem Gerät ich die Medien benutzen kann und mit wem ich sie teilen kann, nicht wer eine Übersetzung veröffentlichen oder ein Konzert veranstalten darf.
Das ist aber alles nicht neues und schon immer so gewesen.
Neu ist a) naja, nicht mehr ganz so neu, daß man digitale Werke verlustfrei kopieren kann. Bei Papier oder Kassetten hat sich das "von selbst" geregelt.
Da kann ich keinen Unterschied zu damals entdecken. Auf jede gekaufte LP kamen mindestens zehn gezogene Kopien auf Kassetten. Die Qualität war sicher bescheiden aber mich hat das trotzdem nicht bewogen mir die entsprechende LP zu kaufen.
b) ziemlich neu ist, daß man diese Vervielfältigung inzwischen wieder unterbinden kann, und zwar technisch (Kopierschutz, TCPA), juristisch (Neuregelung der Gesetze vor kurzem) und praktisch (Die Polizei kriegt auch so langsam mal Rechner mit Internetanschluß)
Also so neu ist das nicht. "Sie" hätten jeder Zeit die Möglichkeit gehabt (technisch) diese Werke auf einem Medium zu veröffentlichen welches "ihnen" die entgangenen Rechte weitestgehend schützt. Dazu braucht es kein TCPA noch obskure Kopierschutztechniken. Wenn Du Dir eine CD kaufst, so erwirbst Du damit gewisse Rechte, für mich eben das Recht, Kopien zur privaten Nutzung herzustellen.(Sicher nicht das Recht, das Zeug im Internet zum kopieren feilzubieten!)
Die Restriktionen waren früher anderer Natur. Es war entweder sinnlos, ein ganzes Buch über den Photokopierer zu jagen, oder es war spätestens in der dritten Kopie für die Tonne.
Mag sein das es sinnlos war ganze Bücher zu kopiern, aber es war(ist) möglich.
Dieser Zustand ist jetzt wieder hergestellt. Klar, es gibt auch solche Sachen wie Movies, die sich nur 24 Stunden lang abspielen lassen. Andererseits: Die Reklam-Heftchen meiner Schulzeit haben auch nicht bis heute überlebt.
Sie hätten es aber können. Du hättest sie nur aufbewaren müssen.
Weiss ich nicht. Ich besitze weder Audio-Tonträger noch eine Stereoanlage. Ich höre nur Radio, nur im Auto und nur Sender ohne Musik, oder Klassik und kenne die Problematik daher nur vom Hörensagen.
Ok, dann solltest Du Dich mal schlau machen, das wird Dich früher oder später auch betreffen. Heute geht es nur um Musik, in zehn Jahren auch um Schulbücher und Lexika.
Gutes Beispiel. Meine Schulbücher mußte ich auch kaufen - und wenn meine Freundin und ich in unserer gemeinsamen Wohnung nur ein Lexikon hätten, müssten wir dauernd in das Arbeitszimmer des anderen rennen, weil die Nutzung durch die physische Präsenz des Buches eingeschränkt ist.
Ich bin mir nicht sicher was Du damit sagen willst. Soll man Schulbücher besser kaufen müssen?-Oder hättest Du das(die) Bücher besser kopieren sollen?
Ich weiss allerdings, daß, wenn ich einen Stadtplan im Auto haben will und einen in der Wohnung, daß ich dann eben zwei kaufen muß.
Du kannst auch eine Kopie des Stadtplans anfertigen und ins Auto legen. Die Hersteller der Karten versuchen, Dich von dem Plan abzubringen, indem sie ihr Produkt im Original wertvoller machen als eine Kopie.
Als armer Student habe ich mir mal keinen Stadtplan leisten können und habe daher den aus den "Gelben Seiten" zusammengeklebt - glaub mir, du willst dir keinen Stadtplan selbst basteln. :-)
Ich darf Dir sagen das man Stadtpläne durchaus kopieren kann. (Wenn man nicht gerade die "Gelben Seiten" als Vorlage benutzt.)
Im Ernst: Ich spreche nicht juristisch, sondern nach meinem Rechtsverständnis: Ich finde es nicht richtig, den Stadtplan zu kopieren. Wenn du zwei willst, kauf zwei.
Doch, Du hast ihn erworben. Du darfst ihn kopieren so oft Du willst!
Ich verdiene meine Taler u.a. mit der Erstellung von Websites. Ich hätte durchaus was dagegen, wenn irgendjemand unsere Site spiegelt und für seine Zwecke umbaut, nur weil sie ja schon einmal bezahlt ist. Uns entgeht das Geld für den zweiten Kauf
Hm, interessant. Wenn ich eine Webseite in Auftrag gebe verlange ich natürlich als Ergebnis die Sourcen.Mit denen kann ich machen was ich will.Es gibt nicht die Zusicherung für einen zweiten Kauf automatisch.
Allerdings halte ich Kommunikation schon für wichtiger als Du. Wenn man es der Medienindustrie überläßt, die Begriffe zu definieren, sollte man sich nicht wundern, wenn sie bekommen, was sie wollen. Sieh Dir an, was gerade in der Welt passiert, wie oft etwas als Böse definiert wird, um einen Grund zu haben, dagegen vorzugehen. Sieh Dir die aktuelle Kampagne der Medienindustrie an, in der Du für das Anfertigen einer Privatkopie mit Vergewaltigung bedroht wirst.
Klar können Begriffsdefinitionen übertrieben werden, das sollte aber kein Grund sein, dem politischen Gegner frei gewähren zu lassen.
ACK
Der Begriff ist also falsch und politisch eindeutig vorbelastet.
Nö.
Doch.
Ne.
Ja Gruß Harald -- Freiheit ja, aber sie muß abgestempelt sein. (B.Traven)