Markus Feilner schrieb:
Dass Virenscanner im allgemeinen und ganz im Besonderen für Linux Schlangenöl sind, steht ja technisch außer Frage, es geht nur um die juristische Frage, ob es erlaubt ist, den Einsatz dieser fragwürdigen Software zu erzwingen. Den "Stand der Technik" klären dann im Einzelfall ggfs. Sachverständige - da stelle ich mich auch gerne zur Verfügung.
Mir ist kein Fall bekannt, wo ein auf Linux fehlendes Antivirenprogramm kriegsentscheidend war.
Ich würde vermuten, dass in so einem Falle auch die Kausalität gegeben sein müsste. Also das Gericht müsste in einer Auseinandersetzung zu dem Schluss kommen, dass ein Vorfall sich NICHT ereignet hätte, wenn es einen Virenscanner gegeben hätte. Das elektronische Banking ist mit modernen (!) TAN-Verfahren schon recht gut abgesichert. Selbst wenn ein Virus vorhanden ist, ist die technische Angriffsfläche doch sehr gering. Folglich richten sich die meisten heutigen Angriffe auch gegen den "Faktor Mensch". Und wenn diese nicht durch einen Virenscanner hätten verhindert werden können, kann der Virenscanner auch nicht ursächlich für den Vorfall sein. -- Manfred Härtel, DB3HM mailto:Manfred.Haertel@rz-online.de http://rz-home.de/mhaertel