Am Sonntag, 6. Juli 2003 11:19 schrieb Matthias Houdek:
[Jan Trippler]:
On Sam, 05 Jul 2003 at 12:00 (+0200), Matthias Houdek wrote: [...]
Bei Briefpost geht das genau so. Auch wenn auf dem Brief: z.Hd. Herrn Maier steht, ist das kein Schutz davor, das bei Abwesenheit von Herrn Maier ein anderer diesen Brief stellvertretend annimmt und ggf. bearbeitet. Erst der Vermerk "persönlich" oder "vertraulich" macht das dem Persönlichkeitsrecht des MA untergeordnete Firmenrecht in diesem Fall deutlich. Ansonsten ist das Rechteverhältnis umgekehrt.
DIN 5008 ... Wenn Der Firmen Name vor dem Hernn Maier Steht darf diesen Brief jeder in der Firme öffnen (sofern nicht gerade die Raumpflegerin; Auf Betriebsinterne Regelung achten) sthet das z.Hd. vor dem Firmenname somit ist dieser Brief ausdrücklich nur von diesem "Herrn Maier" zu öffnen/lesen
Bei e-Mails ist so etwas nur durch entsprechende Verschlüsselung möglich. Und dann greift hier auch das StGB (§202a).
Allerdings liegt es im Interesse der Firma, diese Mail (z.B. bei Abwesenheit des MA) an einen Vertreter zur Bearbeitung weiterzuleiten. Dieses Interesse der Firma steht im allgemeinen
^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^
über dem Persönlichkeitsrecht des MA.
Und auch das stimmt nicht. Die Interessen der Firma sind _sorgfältig_ gegen die Interessen des Mitarbeiters abzuwägen. Nirgens steht, dass die der Firma über denen des MA stehen.
Solange der Mitarbeiter in seiner Funktion als Mitarbeiter zu sehen ist, stehen Firmeninteressen über den persönlichen Interessen. Es mag Ausnahmen geben (z.B. Gesundheit gegenüber Fertigstellung eines Auftrags), aber prinzipiell hat sich der Mitarbeiter den Interessen der Firma unterzuordnen. Ich bezog mich ganz speziell auf das Interesse der Firma, eingehende Post zügig und ordnungsgemäß zu bearbeiten (s.o.). Und das ist prinzipiell höher einzustufen als die eventuell persönliche Mail an den MA mit den schönsten Urlaubsfotos seines Freundes.
Mann sollte hier schliesslich auch berücksichtigen dass eine Firma kein Caritas ist und jeder Betrieb muß Profitabel arbeiten, um dann auch die Mitarbeiter bezahlen zu können, um Arbeitsplätze zu erhalten/schaffen, um einen Beitrag zur Sozialfähigkeit unseres Systems zu Leisten, etc. Ich kann hier nicht verstehen dass hier solch ein Wirbel gemacht wird. Wenn mich jemand bittet Ihn/Sie in einer Privaten sache dringend über gewisse sachverhalte zu Unterrichetn und ich bekomme eine e-Mailadresse welche darauf schliessen lässt dass es sich um eine "Firmenpostfach" handelt, dann werde ich mein "Informationsversprechen" nicht erfüllen. Ich halte es für unsittlich dass hier auf kosten eines Dritten, Private dinge erledigt werden, dazu zählen dann auch die dinge wie "mal eben geschwind die Notenblätter des Gesangsvereines Kopieren" (Wenn der Chef gefragt und eingewilligt dann O.K.). Es ist einfach nicht in Ordnung dass hier das Wohl eines einzelnen über das wohl von mehreren/vielen/dergesellschaft gestellt wird. Und es ist auch so dass doch fast jeder (Internetdienstanbieter) kstenlose e-Mailadressen anbietet, das kann sich jeder einrichten wie er/sie möchte. also sollte man schon so Loyal seinem Betrieb gegenüber sein und den Privaten ramsch auch zu Hause erledigen. (soweit mal meine Meinung) Nicht alles was in den Gesetzen Steht ist sinnvoll, deshalb ist doch einwenig Verstand gefragt!
Wenn nun über ein Firmenpostfach auch private Mails erlaubt sind, ist es das Problem des Mitarbeiters, für einen Schutz seiner Privatsphäre zu sorgen.
Nein. Der Mitarbeiter ist kein Freiwild.
Hab ich nie behauptet. Aber er könnte z.B. darum bitten, dass Mails von bestimmten Absendern nicht an die Urlaubsvertretung weitergeleitet werden, die diese Mails sehr wahrscheinlich persönlichen Charakter tragen. Dieser Bitte ist natürlich durch die Firma zu entsprechen. Ansonsten würde die Firma das Persönlichkeitsrecht des MA verletzen.
[...]
Schauen wir uns das doch einmal an:
[verschiedene persönliche Auslegungen des TKG]
Wenn Du mir nicht glaubst: ix 1/03 S.110 - 111
Nicht alles, was in der Zeitung steht, ist absolut wahr.
Ja, _das_ ist natürlich ein unschlagbares Argument </ironie>
Ich präzisiere: Es gibt keine a b s o l u t e Wahrheit.
Jeder hat seine Wahrheit ;-)))))
Die Gesetze sind in dieser Richtung relativ eindeutig, trotzdem lassen sie sich unterschiedlich interpretieren. Es kommt immer auf den Zweck der Maßnahmen an.
Hast Du den Artikel mittlerweile mal gelesen?
Ja, natürlich (http://www.heise.de/ix/artikel/2003/01/110)
Bist Du Anwalt?
Nein, leider nicht (oder zum Glück? *g*)
Der Typ, der ihn geschrieben hat, ist einer (Justiziar des heise-Verlags) - sorry, da ist für mich eindeutig, wem ich glaube!
Auch Anwälte irren (Du weißt, woran man erkennt, ob ein Anwalt lügt ;-).
Im übrigen kannst du natürlich glauben, wem und was du willst. Und jeder andere natürlich auch ;-)
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass dieses Thema durchaus nicht so einfach und klar zu beantworten ist (Briefgeheimnis, das darf der Chef doch gar nicht, Fernmeldegeheimnis, ...). Und leider auch nicht so einfach wie in dem iX-Artikel.
Wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich die Private Benutzung des Firmen/Mitarbeiterpostfaches untersagt ist, somit _IST_ das einfach zu handhaben. Man unternimt mit dieser zur Verfügung gestellten Recource keine Privaten Abenteuer! =>>Sittlichkeit
Mit meiner Diskusion wollte ich lediglich einen wichtigen Gegenpol zu den sonst (auch in anderen Threads zu diesem Thema) vertretenen Meinung, das sei alles verboten, aufbauen. Die reinen Gesetzestexte sprechen vielfach eine andere Sprache als die momentane Auslegung vieler Juristen. Das mag zum einen daran liegen, dass man gerade hier in D besonders vorsichtig mit allem ist, was Persönlichkeitsrechte betrifft (man denke nur an die Videoüberwachung öffentlicher Plätze). Zum anderen wird sich das Blatt auch wenden, wenn entsprechende Sicherungsmethoden für den Inhalt vom Mails in breiter Front zur Normalität werden. Vielen ist ja nicht einmal bewusst, dass eine Mail noch unsicherer als eine Postkarte ist.
Mir wurde in der Mailliste des (..hiesigen..) "Linux-Clubs" (ca 15 Leute; 2 Verwendesn Linux????), erklärt dass die verwendung von e-Mailverschlüsselung/Signierung jeglicher art sowiso schwachsinn ist, "e-Mail ist sowiso sicher" <Sarkassmus> Natürlich ist e-Mail sicher, aus dem Flugzeug ohne Fallschim springen ist auch sicher, in ein Becken Phirannhias springen ist auch sicher! Ein gesunder Portion "Sicherheit gibt es _immer_ und _überall_ </Sarkassmus>
Zusammenfassung meinerseits: Bei e-Mails, die ein Firmenpostfach erreicht haben, greifen weder das Briefgeheimnis (StGB) noch eindeutig das Fernmeldegeheimnis (TKG) und auch nicht der § 823 BGB, solange die erlangten Kenntnisse nicht weiterverwendet werden. Die beiden einzigen Gesetze, die hier sicher greifen, sind IMHO das BDSG (wenn es sich um entsprechend schützenswerte Daten handelt, dann hat aber in erster Linie der Versender der Daten dafür Sorge zu tragen, dass ein unberechtigter Zugriff nicht möglich ist) und das Betriebsverfassungsgesetz und die Bildschirmarbeitsplatzverordnung, die den Umfang des Schutztes der Privatsphäre im Umgang mit IT-Systemen festlegen (Mitspracherecht, Informationspflicht, Zustimmungserforderniss u.s.w.). Von der Einhaltung dieser Regelungen bin ich stillschweigend ausgegangen.
Was hier in diesem Thread noch nicht erwähnt ward ist die Tatsache dass es nicht nur des Mitarbeiters "Schützenswerte Daten" gibt sonder auch gewisse Ereignisse/Entwicklungen/Geheimnisse eines Betriebes zu schützen sind und das wiegt nach einer bescheidenen Meinung schwerer als das (evtl noch nicht mal vorhhandene) Recht eine Mitarbeiters den Gesangsvereins-Newsletter über die Firmen-Mailadresse zu senden! Denkt immer daran: Geht es dem Betrieb gut, so geht es dem Chef gut, und der kann euch dann auch bezahlen. Fazit ist der chef zufrieden so geht es dem Mitarbeiter Belndend! MfG Thilo -- http://www.chef-de-cuisine.de http://www.gasthof-linde.de