On Son, 06 Jul 2003 at 11:19 (+0200), Matthias Houdek wrote:
[Jan Trippler]:
On Sam, 05 Jul 2003 at 12:00 (+0200), Matthias Houdek wrote: [...]
Das habe ich auch nicht bestritten. Aber Datenschutz bezieht sich auf schützenswerte persönliche Daten. Da hat zunächst der die Verantwortung, der diese Daten speichert, verarbeitet und weiterleitet, dass solche Daten nicht von Unbefugten gelesen werden können.
und unbefugt ist erstmal jeder, an den sie nicht adressiert ist - eben auch Chef, Admin, Kollegen.
Bei Daten, die unter das BDSG fallen - ja. Aber das können ja die Unbefugten erst feststellen, wenn sie es lesen. Deshalb hat der Versender die Pflicht, die Daten nur für den Empfänger lesbar zu versenden (Gehaltsbriefe z.B. werden aus dem gleichen Grund ja auch verschlossen weitergegeben und nicht als offenes Blatt dem MA in sein Postfach gelegt).
Ich weiss immer noch nicht, wo Du diese Schlussfolgerung hernimmst. Es geht hier nicht um sensible Daten wie Gehalt, Kündigung o. ä. Es geht darum, dass die technische Möglichkeit des Mitlesens noch lange kein _Recht_ des Mitlesens bedeutet. [...]
Schade, dass du es oben gelöscht hast. Deswegen hier noch einmal:
OK, ich lasse es diesmal stehen.
aus § 85 TKG - Fernmeldegeheimnis: | (2) Zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses ist verpflichtet, | wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder | oder daran mitwirkt. [...] | (3) Den nach Absatz 2 Verpflichteten ist es untersagt, | sich oder anderen über das für die geschäftsmäßige | Erbringung der Telekommunikationsdienste erforderliche | Maß hinaus Kenntnis vom Inhalt oder den näheren Umständen | der Telekommunikation zu verschaffen. | Sie dürfen Kenntnisse über Tatsachen, die dem Fernmeldegeheimnis | unterliegen, nur für den in Satz 1 genannten Zweck verwenden. | Eine Verwendung dieser Kenntnisse für andere Zwecke, insbesondere | die Weitergabe an andere, ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz | oder eine andere gesetzliche Vorschrift dies vorsieht ...
Damit unterliegt die Mail erstmal dem Fernmeldegeheimnis. Und zwar so lange, wie sie unterwegs ist. Wenn sie im bestimmungsgemäßen Firmenpostfach angekommen ist, greift das Fernmeldegeheimnis nicht mehr.
Wo steht denn da, dass die Mail nur auf dem Weg geschützt ist? Das meinte ich in meiner vorigen Mail mit *persönliche Auslegungen*.
Und selbst wenn man der Firma auch die Erbringung von TK-Dienstleistungen unterstellen könnte -> Siehe meine vorherige Mail.
Und genau darum geht es! [...]
Allerdings liegt es im Interesse der Firma, diese Mail (z.B. bei Abwesenheit des MA) an einen Vertreter zur Bearbeitung weiterzuleiten. Dieses Interesse der Firma steht im allgemeinen ^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^^ über dem Persönlichkeitsrecht des MA.
Und auch das stimmt nicht. Die Interessen der Firma sind _sorgfältig_ gegen die Interessen des Mitarbeiters abzuwägen. Nirgens steht, dass die der Firma über denen des MA stehen.
Solange der Mitarbeiter in seiner Funktion als Mitarbeiter zu sehen ist, stehen Firmeninteressen über den persönlichen Interessen. Es mag Ausnahmen geben (z.B. Gesundheit gegenüber Fertigstellung eines Auftrags), aber prinzipiell hat sich der Mitarbeiter den Interessen der Firma unterzuordnen. Ich bezog mich ganz speziell auf das Interesse der Firma, eingehende Post zügig und ordnungsgemäß zu bearbeiten (s.o.). Und das ist prinzipiell höher einzustufen als die eventuell persönliche Mail an den MA mit den schönsten Urlaubsfotos seines Freundes.
Das ist Deine Meinung, die ich eben aus (meiner unmaßgeblichen Meinung nach) berufenerer Quelle nicht nachvollziehen kann. [...]
Nicht alles, was in der Zeitung steht, ist absolut wahr.
Ja, _das_ ist natürlich ein unschlagbares Argument </ironie>
Ich präzisiere: Es gibt keine a b s o l u t e Wahrheit.
Wow - der ist ja noch besser - damit kann man natürlich jede Diskussion auf eine a b s o l u t sachliche Grundlage stellen. Um aber diese Weisheit mal zum Thema zu nutzen: Auch Deine Meinung stellt demzufolge nicht die absolute Wahrheit dar; und eben dieser Umstand kam bisher in Deinen Mails nicht zum Tragen.
Die Gesetze sind in dieser Richtung relativ eindeutig, trotzdem lassen sie sich unterschiedlich interpretieren. Es kommt immer auf den Zweck der Maßnahmen an.
Hast Du den Artikel mittlerweile mal gelesen?
Ja, natürlich (http://www.heise.de/ix/artikel/2003/01/110)
Bist Du Anwalt?
Nein, leider nicht (oder zum Glück? *g*)
Der Typ, der ihn geschrieben hat, ist einer (Justiziar des heise-Verlags) - sorry, da ist für mich eindeutig, wem ich glaube!
Auch Anwälte irren (Du weißt, woran man erkennt, ob ein Anwalt lügt ;-).
Und Du kommst gar nicht auf die Idee, dass evtl. _Du_ Dich hier mal irren könntest?
Ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass dieses Thema durchaus nicht so einfach und klar zu beantworten ist (Briefgeheimnis, das darf der Chef doch gar nicht, Fernmeldegeheimnis, ...). Und leider auch nicht so einfach wie in dem iX-Artikel.
Das Thema ist in dem Artikel durchaus kritisch behandelt worden, nur der Tenor entspricht so gar nicht Deiner hier vertretenen Meinung.
Mit meiner Diskusion wollte ich lediglich einen wichtigen Gegenpol zu den sonst (auch in anderen Threads zu diesem Thema) vertretenen Meinung, das sei alles verboten, aufbauen.
Und ich bin der Meinung, dass Du Deine _persönliche_ (und laienhafte - ich meine das nicht abwertend, sondern als *nicht-fachmännische*) Neinung hier zu wenig als solche gekennzeichnet hast. Deshalb wollte ich (mit den aus dem Artikel gewonnenen Erkenntnissen) hier dazu eine Relativierung bringen.
Die reinen Gesetzestexte sprechen vielfach eine andere Sprache als die momentane Auslegung vieler Juristen. Das mag zum einen daran liegen, dass man gerade hier in D besonders vorsichtig mit allem ist, was Persönlichkeitsrechte betrifft (man denke nur an die Videoüberwachung öffentlicher Plätze). Zum anderen wird sich das Blatt auch wenden, wenn entsprechende Sicherungsmethoden für den Inhalt vom Mails in breiter Front zur Normalität werden. Vielen ist ja nicht einmal bewusst, dass eine Mail noch unsicherer als eine Postkarte ist.
Deshalb weiss ich nicht, woher _Du_ die Sicherheit nimmst, dass Deine Auslegung die richtige ist. Ich wiederhole nochmal: Die technische Möglichkeit des Mitlesens bedeutet nicht, dass dies auch rechtlich zulässig ist. Auch der Inhalt einer Postkarte ist für den Briefträger tabu.
Zusammenfassung meinerseits: [persönliche Meinung]
Ich schlage vor, dass wir die Diskussion hier beenden. Es ist IMHO jedem klargeworden, dass es unterschiedliche Meinungen zum Thema gibt, und dass Deine Meinung nicht unbedingt mit der von anderen übereinstimmt. Du wirst offenbar auch durch gegenteilige Meinungen nicht davon abzubringen sein, dass Du richtig liegst und Du wirst mich (solange ich nicht von Fachleuten - sprich juristisch bewanderten Personen - etwas anderes erfahre) auch nicht von Deiner Sicht der Dinge überzeugen können. Jan