* Erhard Schwenk (eschwenk@fto.de) [20041216 16:51]:
Zitat von Philipp Thomas
:
Deshalb: Vertrag.
Das hatte ich schon verstanden :) Betrachte es einfach als Anmerkung.
Abgesehen davon gibts die Erlaubnis zur privaten Nutzung eben nur gegen entsprechende Zustimmung. Wo ist das Problem?
Tja, und dann gibt es eine Betriebsvereinbarung, die generell die private Nutzung erlaubt, umgekehrt aber keine Zustimmung enthält. Und nun? Einfach die BV kündigen ist nicht, denn diese gilt bis zum Abschliessen einer neuen.
Das Briefgeheimnis schonmal gar nicht, weil E-Mail nicht dem Kriterium der Schriftform genügt.
Ja, da hast du Recht.
In Frage kommt höchstens das Fernmeldegeheimnis, und auch das ist keineswegs unumstritten.
Außerdem hat der Systemadministrator selbstverständlich jederzeit das Recht, den Systembetrieb gefährdende Dateien, Mails oder Programme erstmal zur weiteren Analyse aus dem Verkehr zu ziehen.
Aus dem Verkehr ziehen ja, aber löschen nein. Philipp -- Philipp Thomas <pth bei suse punkt de> SUSE LINUX Products GmbH, Maxfeldstr. 5, D-90409 Nürnberg