Philipp Thomas wrote:
* Erhard Schwenk (eschwenk@fto.de) [20041216 15:59]:
Schlimmstenfalls schreibt man die Erlaubnis dazu deutlich in die Verträge und gut ist. Wenn die Firma die private Nutzung von E-Mail zulässt, geht es *nur* mit Zustimmung des Betroffenen. ...
Nein, aber bei erlaubter privater Nutzung sind Gesetze wie das Briefgeheimnis einzuhalten.
Vor kurzem hörte ich auf einem Vortrag, bei dem es um diese Sache ging, von einem IT Rechtsanwalt, dass es generell am Besten wäre, den Leuten per Vertrag den privaten INet-Einsatz im Unternehmen zu verbieten (er meinte man könne als Unternehmer dennoch durchaus dulden). Dann braucht man als Verantwortlicher nicht die Konsequenz zu fürchten, für fünf Jahre in den Bau zu wandern, wenn man logged und scanned und weiteres. Ist kein ! Witz. Robert