Am Die, 09 Okt 2001, schrieb Heiner Lamprecht:
Am Dienstag, 9. Oktober 2001 09:39 schrieb Christoph Maurer:
Am Die, 09 Okt 2001, schrieb Philipp Thomas:
[freie Lizenzen außer GPL]
Nein, aber eine freie Lizenz sollte (gemäß den Seiten des Debian-Projektes) folgende Eigenschaften haben.
- Man kann die lizensierte Software auf beliebig vielen Maschinen installieren.
Darf man bei Yast1.
- Beliebig viele Personen können diese Software gleichzeitig benutzen.
Hm. Ich glaube nicht, dass das so für sämtliche Programme von Debian gilt, oder unbedingt für alle freien Programme gelten muss. Es gibt durchaus Programme, die zu Inkonsistenzen führen, wenn mehr als eine Instanz läuft. Insofern kann man das so allgemein nicht als Kriterium für freie Software festlegen.
Aber: Mehrfach starten _darfst_ Du Yast1, auch von beliebig vielen Personen, wobei sie alle über root-Rechte verfügen müssen, was aber keine Einschränkung der Lizenz ist.
Ich glaube, das zielt eher darauf, daß Du, wenn Du auf mehreren Maschinen installierst, auf diesen Maschinen die Software auch gleichzeitig nutzen kannst.
- Man kann so viele Kopien dieser Software erzeugen wie man will und sie an wen auch immer verteilen (freie oder offene Verbreitung).
Gilt auch für Yast1.o
s.u.
- Es gibt keine Beschränkung bei der Modifizierung dieser Software (außer, daß bestimmte Anmerkungen erhalten bleiben müßen).
Gilt auch bei Yast1.
SuSE nimmt sich das Recht heraus, alle Modifikationen an Yast ohne Verweis auf den Urheber in die offizielle Version einfließen zu lassen. Das widerspricht den Grundsätzen freier Software.
- Es gibt keine Einschränkung bezüglich der Weitergabe, oder gar des Verkaufs, dieser Software.
Hier gibt es bei Yast1 eine Einschränkung: Es darf nicht ohne Zustimmung durch SuSE verkauft werden. Ist das jetzt wirklich eine Einschränkung der Freiheit?
Nein, es geht viel weiter, es dürfen z.B. aus diesem Grund keine ISO-Images der SuSE-CDs vertrieben werden, das ist für mich eine Einschränkung der Freiheit Aus der Yast-Lizenz: Es ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung der SuSE GmbH YaST oder SuSE Linux gegen Entgelt zu vervielfältigen oder unberechtigt vervielfältigte Datenträger zu verbreiten. Die Verteilung gegen Entgelt des Programms YaST, dessen Quellen, ob vollständig oder teilweise verändert oder unverändert, und der daraus abgeleiteten Werke bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der SuSE GmbH. Das willst Du doch nicht frei nennen, oder? Auch die unentgeltliche Bereitstellung auf FTP-Servern ist nur zusammen mit der gesamten Distribution gestattet, auch das halte ich nicht für vereinbar mit freier Software.
Auch die GPL schränkt diese Weitergabe ein. Sie verlangt nämlich das Zugänglichmachen des Quellcodes. Wer das nicht gewährleistet, darf das Programm nicht weitergeben.
Diese Einschränkung dient der Freiheit!
Das erfüllen z.B. die GPL, die BSD oder die Artistic Licence, AFAIK aber die Yast(1) Lizenz nicht.
Und wo?
s.o. Gruß Christoph -- Christoph Maurer - Paul-Röntgen-Straße 7 - 52072 Aachen - Tux#194235 mailto:christoph-maurer@gmx.de - http://www.christophmaurer.de Auf der Homepage u.a.: Installation von SuSE 7.0 auf Notebook Acer Travelmate 508 T, Elektrotechnik an der RWTH Aachen