Am Mittwoch, 27. April 2005 16:34 schrieb Eric Scheen:
Die Betonung liegt auf VERBINDUNG - jede ISDN Verbindung ist übrigens eine Datenverbindung ;-) - sofern die Gegenstelle eine "normale" Rufnummer im Ortsnetz ist kann und darf durch die Leitung genudelt werden was "geht". Ausnahmen sind Einwahlnummern von I-Net Providern die per Blacklist gesperrt sind.
Es sei denn im Kleingedruckten steht etwas anderes (weiß ich aber nicht).
Eine Analyse der Verbindung auf ihren Inhalt - und wenns nur ein auslesen der Dienstekennung ist - wäre IMHO Datenschutzrechtlich erstmal nicht drin - mal abgesehen von Kosten und Aufwand.
Da das ganze über die Telekomiker geroutet wird, brauchen die nur ein Flag zu setzen, dass es bei Datendiensten keine Verbindung gibt.
Stichwort Einwahlserver wurde ja schon gegeben, bei A und B eine ISDN Karte, der Sicherheit wegen evt. per Rückruf die Verbindung aufbauen (der CLIP ist nicht 100% sicher)
Kannst du das präzisieren? Soweit ich weiß, wird die Rufnummer vom Endgerät gesetzt und automatisch vom Rechner der Tkom gecheckt. Wenn die Nummer gesendet wird und falsch ist, wird sie automatisch korrigiert, bis auf ggf. eine Nebenstellennummer. Um das zu Umgehen wäre ein Einbruch in den Tkom-Rechner erforderlich. Außerdem gibt es ja zusätzlich die chap-Möglichkeit. Rückruf geht übrigens nicht. Denn dann baut die Gegenstation die Verbindung auf, und die hat keine Flatrate, da Büro. Gruß, Wolfgang