Am Freitag, 31. Oktober 2003 10:18 schrieb Peter Wiersig:
Jan Trippler wrote:
hast Du dafür Quellen, wo man das nachlesen kann?
http://www.heise.de/ct/02/15/182/default.shtml
inkl. Link zum Webimpressum-Generator
Den Artikel kenne ich auch. <Zitat> Ausgenommen von der Anbieterkennzeichnung sind nur rein private Homepages. Ab wann die Website nur Privatvergnügen ist, lässt das TDG aber offen. Kritiker des Gesetzes befürchten, dass die private Seite von Max Meier mit Urlaubsfotos von Norderney schon allein aufgrund bezahlter Werbebanner, mit denen der Webspace-Provider seinen Dienst finanziert, ein Handeln im Geschäftsverkehr darstellt und ein Impressum erfordert. </Zitat> Werbebanner gibts bei mir nicht. BTW: Ich bin darauf hingewiesen worden, dass mein Provider T-Online ohne mein Zutun (sogar schon zu einem Zeitpunkt, an dem ich noch gar keine Homepage hatte) meine Adressdaten und E-Mailadresse veröffentlicht. Ich habe also überhaupt keinen Einfluss darauf, was da veröffentlicht wird. Auf meine Anfrage hin hat man sich auf das Presserecht bezogen - finde ich sehr merkwürdig. Ich werde also die Konsequenzen ziehen und mir einen anderen Provider suchen. Das Impressum gehört IMHO zum Inhalt _meiner_ HP, da bin ich schon etwas sauer, dass T-Online über meinen Kopf hinweg entscheidet. Jan