Am Sonntag, 22. September 2002 08:30 schrieb Maik Holtkamp:
Gar keiner, -R tritt nur in Kraft, wenn Du es auf ein Verzeichnis anwendest also z.B. 'chmod -R 644 /home/manfred'
Wenn seine Verzeichnisse auch auf .html ende gibt es evtl. doch einen Unterschied. Aber durch entfernen des x Bits dieser
Ok, wenn es sich um Verzeichnisse mit dieser Dateiendung handelt, hast Du natürlich recht.
Verzeichnisse in der ersten Ebene, nimmt er sich die Möglichkeit in die Unterverzeichnisse zu wechsel und die weitere Bearbeitung schlägt feht.
Auch dieses ist richtig.
Ich glaube aber wirklich nicht das der OP seine Verzeichnisse auch .html genannt hat.
Trotzdem ist Dein Einwand natürlich korrekt. -- Machs gut | http://www.iiv.de/schwinde/buerger/tremmel/ Manfred | http://www.knightsoft-net.de