Hi, On 4 Mar 2002 at 0:52, Manfred Tremmel wrote:
Am Sonntag, 3. März 2002 23:06 schrieb Thomas Michael Wanka:
genau das ist es. Bei einem Bild gehst Du auch nicht davon aus, daß Du es herunterladen udn für Dich verwenden kannst,
Wenn ich es auf dem Bildschirm habe, ist es bereits auf meinem Rechner, im Hauptspeicher im Browsercache (ok hab ich deaktiviert) und im Proxy.
Primärer Verwendungszweck eines Bildes: Betrachten, damit erfüllt.
diese Dinge stehen aber in unmittelbarem Zusamenhang mit dem Zweck. Du darfst das Bild aber weder für Deine Homepage verwenden, Poster machen oder sonstetwas!
korrekter ist Dir ganz klar, daß Du das nicht darfst! (Btw.
Ich kann es nicht ansehen ohne es runterzuladen, wenn ich es nicht darf, ist es auf der Webseite fehl am Platz.
Siehe oben, was nötig zum ansehen ist, ok, alles weitere nicht.
Hä? Wenn ich ein Passfoto von mir durch einen Fotografen machen lasse, habe ich doch wohl die Rechte an dem Foto. Ein Automat hat ja auch kein Recht an nem Foto wen ich es durch einen Automaten machen lasse.
Dazu mußt de extra mit dem Fotografen vereinbaren, welche Rechte Du haben willst, ansonsten hast Du nur das recht dieses eine Foto zu nutzen, Vervielfältigungen sind nicht gestattet.
Was der Anbieter des Programms will kann Dir nicht klar sein.
Der primäre Verwendungszweck eines Programmes ist ja wohl, es auszuführen, oder etwa nicht. Genaugenommen kann man mit einem Binary only Programm nichts anderes anstellen. Was bitte sonst soll der Anbieter also bezwecken als dass ich es runterlade und ausführe.
Verwendungszweck und Nutzung sind nicht das selbe.
Es wäre auch möglich, daß er es Dir nur zum Ausprobieren läßt, und erwartet, daß Du es erwirbst, wenn es Dir gefällt (gibt ja genügend Beispiele). Ein Script oder andere Sourcen können auch zum Lernen da sein.
Um es auszuprobieren muß ich es auch ausführen oder etwa nicht? Also muß ich es ausführen.
Und nach dem Ausprobieren darfst Du es nicht weiter verwenden wenn der Urheber das nicht will!
Wenn Du nen Zettel hinlegst "Bitte mitnehmen" und nichts anderes ist ein Link, brauchst Du Dich nicht zu beschwehren, wenn es weg ist. Wenn nicht ist es immer noch ungeschickt.
Ungeschickt ist es. Trotzdem kannst Du daraus keine Rechte ableiten.
nicht eindeutig klar ist, was der Urheber möchte, hast Du zu fragen, nicht einfach zu nehmen.
Das halte ich für in der Praxis nicht durchführbar.
Sieh die Verwendung durch Dich als Deine Unterschrift auf einem Blankovertrag mit dem Urheber an.
Sieh Dir z.B. die Seite "ftp://ftp.cai.com/pub/getbbs/linux.eng/" an, auf die vom Virulator gelinkt wird. Auf der ganzen Homepage gibt es keinen Hinweis auf dieses Produkt (oder er funktioniert nur mit dem IE). Würdest Du behaupten, Du kannst es einfach herunterladen und benutzen?
Herunterladen kann ich es sicher, es steht im pub ordner, ist also Public, also für die Öffentlichkeit gedacht. Ich bin jetzt zu faul um nachzusehen, aber in der Regel liegen gerade Linux-Programme als RPM oder tar.gz/tar.bz2 Archiv vor, die ein Lizenzfile enthalten. Das sollte alles weitere regeln. Fehlt das geh ich in der Praxis davon aus, dass ich es nutzen darf, ob das rechtlich ok ist oder nicht.
Die Firma verkauft das Zeug, und es gibt keinen Hinweis, das CA irgendetwas kostenlos abgibt, die würden sogar Geld verlangen wenn Du sie fragst wie spät es ist. Deine rechtlichen Ansichten sind toll! In meinem /pub Verzeichnis ist das Antivirenprogramm von Kaspersky Labs, das sollte ja jetzt Deiner Meinung nach Freeware sein, richtig? Dir sollte klar sein, daß ohne eine Nutzungsvereinbarung Du diese Software nicht einsetzen darfst. Du gehst doch keine Nutzungsvereinbarungen ein, die Du nicht auch einzuhalten gewillt bist, richtig? Wenn die also 100.000,-- EUR von Dir wollen bezahlst Du, oder? Tom