3 Mar
2002
3 Mar
'02
15:43
Hi, On 3 Mar 2002 at 16:15, Thorsten Haude wrote:
- Thomas Michael Wanka <Tom@Wanka.at> [02-03-03 15:11]:
weil der Gesetzgeber davon ausgeht, das alles was nicht gestattet ist verboten ist! Unsinn, Urheberrecht.
ist schon klar, er geht aber davon aus, daß mit der Veröffentlichung ein Nutzungsrecht instrinistisch einhergeht. Das ist nochnichteinmal weit hergeholt, er geht davon aus, daß jemand einen Link "zum Herunterladen" installiert. Und das kann man wohl als Überlassung der Nutzungsrchte verstehen. Da hat er (vorausgesetzt er kann das nachweisen) gute Chancen zumindest keine Strafe zu bekommen. Wohl kann ihm der Autor aber ein Nutzungsrecht auch nachträglich untersagen. Tom