Hi, On 3 Mar 2002 at 12:03, Konrad Neitzel wrote:
Wenn Du ein Programm schreibst und dieses über das Internet verbreitest ohne irgendwas dabei zu sagen, dann gehe ich erst einmal davon aus, dass ich dieses Programm zumindest nutzen darf! Wie es mit Änderungen aussieht, das ist dann ein anderes Thema. Änderungen weitergeben auf jeden fall nicht, aber darf ich Dein produkt verändern? Zum Teil ist dies vielleicht notwendig: Wenn z.B. eine Config-Datei bestandteil deines Produktes ist.
Aber ich bin kein Jurist und ich denke, dass da auch erst einmal ein Grundsatzurteil ausstehen würde.
falls es hilft: das österreichische Urheberrecht erklärt für Software Änderungen, die zur sinngemäßten Nutzung und "Interoperabilität mit anderen Programmen" (darunter verstehe ich persönlich z.B. Portierungen von Win nach Linux), als ausdrücklich erlaubt, und für diese besonderen Zwecke auch das reverse Engineering(!) als ausdrücklich gestattet. (Siehe dazu die §§ 40a ff., besonders 40d und 40e unter "http://www.richtervereinigung.at/gesetze/urhg2a.htm#§ 40d.") Wichtig(!): Wenn Du ein Programm aus dem Internet lädst, ohne daß dabei eine Lizenzvereinbarung etwas gestattet (oder eine Lizenzvereinbarung dabei ist), ist davon auszugehen, daß nichts(!) gestattet ist, also nichteinmal die Nutzung! Tom