Am Freitag, 14. Dezember 2001 22:07 schrieb Alex Klein:
Hallo,
* Am 14.12.2001 zauberte Matthias Houdek:
Ich glaub, so langsam wird es doch etwas sehr OT. Deshalb will ich einfach noch mal einiges auf den Punkt bringen (mit ein paar neuen Gedanken gewürzt). Weitere Fachsimpel(a/e)ien vielleicht doch eher über PM (falls sich jemand aufregt). Aber das Thema ist duracheus brisant.
Hab nun nur noch Matthias letzten Text ququotet, damit weniger Traffic durch unser OT verbraucht wird ;) Wie wärs mit Verlegen auf suse-talk?
Hab mich da gerade (endlich) angemeldet. Aber offensichtlich werden wir hier noch interessiert geduldet **freu-freu-freu**
Am Freitag, 14. Dezember 2001 13:48 schrieb Alex Klein:
[...]
Als Betreiber eines Autos im Straßenverkehr bin ich auch ein ÜG. Warum dann nicht als Betreiber eines PC im Datenverkehr (zumindest im Rahmen meines Einflußbereiches)?
Gegenüber wem sollte ich da ÜG sein? Wenn ich jemanden anfahre, dann bin ich Garant aus Ingerenz. Ingerenz ist jedes rechtswidrige gefährdende Vorverhalten.[1] Also bin ich nicht ÜG, weil ich ein KFZ im Straßenverkehr bewege.
OK, wieder unpräzise: Als Halter eines Autos ... **schäm!** Wenn nämlich beispielsweise mein Auto auf dem Parkplatz durch Defekt mit nachfolgendem Fahrzeugbrand den halben Parkplatz räumt, freut sich erst mal meine Haftpflichversicherung (Höherstufung :-( ). Wenn jetzt noch nachlässige Wartung (keine Reparatur, obwohl schon stets eine kleine Pfütze durch die defekte Benzinleitung unter dem Auto stand), freut sich auch noch mein Strafverteidiger, den ich dann wohl brauchen könnte. Ist das nicht vergleichbar mit mangelnder Wartung und Reparatur der Daten und Programme auf einem PC?
... Sehe ich etwas anders: Sicherheit meiner Daten ist mein eigenes Schutzinteresse, ich lege ja auch im Auto einen Sicherheitsgurt an (auch ohne Gesetzeszwang).
Wichtig: Nichtanschnallen ist _nicht_ strafbar, da Eigengefährdung. Nicht einmal Selbstmord ist strafbar.
Hab ich auch nie behauptet.
Dies ist aber nur eine zusätzliche Absicherung. Wenn ich die deutlich vernachlässige, ist mir sicherlich eine Mitschuld anzulasten (insb. hinsichtlich Schadenshaftung). In Bezug auf Straftat dürfte das aber egal sein. Wenn jemand mit Tötungsabsicht auf mich schießt und ich zufällig mit kugelsicherer Westen rumlaufe und dadurch überlebe, bringt das auch keine Strafmilderung (hoffe ich!).
*zöger* Doch, da es am Erfolg fehlt. Dann kann man den Täter (nur) wegen versuchten Mordes bestrafen.
Find ich aber blöd (ich weiß, das ist nicht relevant)! Die geringere Bestrafung ist ja aber auch nur eine Kann-Bestimmung (STGB § 23 (2) - BTW: §23 (3) ist mir nicht ganz klar: War ich zu blöd, die Tat richtig zu planen, kann von Strafe ganz abgesehen werden? - OK, aber dann ab in die Geschlossene Anstalt. So einer ist ja noch gefährlicher!) Gut, wenn jemand eine Straftat mit geringem "Ehrgeiz" betreibt, z.B. mit Tötungsabsicht auf mich schießt und mich dann offenbar verletzt, aber noch lebend liegen lässt, ist sicher anders zu bewerten, als wenn er dann noch nachsetzt, um mir ggf. eine Fangschuss zu setzen. (mein Gott, klingt das alles drastisch und brutal - aber er hat denn mit diesem Thema angefangen?). Wenn aber nur die Schutzweste mein Leben rettet und der Stratftäter/Mörder von seinem Erfolg überzeugt war/ist (weil ich erst mal still liegen bleibe) ... für den bin ich doch in dem Augenblick tot.
...
Ja, kann es. Insbesondere, wenn die Norm an eine besondere Tatfolge anknüpft, § 18 StGB. Beispielsweise Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB. Der Vorsatz muß nur in Bezug auf die Körperverletzung gegeben sein, bezüglich des Todes reicht sogar schon einfache Fahrlässigkeit.
Hier haben wir ja den Verursacher des makabren Themas entlarvt ;-)
Das lass ich dann mal so stehen - als Warnung (?)
Ist eigentlich keine Warnung, da es ja offensichtlich an der Strafrechtsnorm fehlt. Aber in Bezug auf die zivilrechtliche Haftung haben wir doch wohl schon einiges als Warnung zusammenklämüsert, oder?
Jau, und das ist gut so.
Vergleich: Audi-TT neu gekauft (das erste Modell), "sportlich" bei 110 km/h die Spur gewechselt (ist ja ein Sportwagen), Kreisel gespielt, riesen Unfall -> hier war doch das Fahrzeug eindeutig nicht verkehrsicher vom Hersteller geliefert. ...
PRODUKThaftung. Audi stellt den TT her. Der Händler haftet nicht.
ACK. Ich sprach hier auch vom Hersteller (Audi). Beim PC ist das IMHO aber nicht so klar abgegrenzt. Ich schrieb ja deshalb zuletzt auch immer von "Händler/Hersteller".
Andere Sache. M$ mit seinem OjE = absolute Virenschleuder. Linux keine Virenschleuder. Warum sollte der Händler haften? Weil er das System installiert hat. Wenn man aber davon ausgeht, daß der Händler _nur_ eine Standardinstallation vornimmt. Von Anpassung ist eigentlich nie die Rede. Manchmal wird auch _nur_ der erste von drei Installationsschritten durchgeführt. Da kann man evtl. nichts anpassen.
Richtig - und deshalb ist dieser Händler IMHO auch mit in der (evtl.) Haftung. PC - Hersteller haftet; Software - Hersteller haftet; Gesamtsystem - Hersteller (und das kann eben auch der Händler sein, der diese (und nur diese) Software auf diese Hardware installiert hat) haftet. Kann z.B. die Software nicht richtig zusammen mit dieser Hardware (soll ja vorkommen ***ggg***), haftet IMHO der Händler als Hersteller dieses "Gesamtkunstwerkes" und muss ggf. nachbessern. Beispiel: KHK-HWP-WIN 2.x (Handwerkerpaket, 1998) lief nicht unter Windows 98 fehlerfrei, nur unter Windows 95. Pech für den Händler, der beides zusammen als Gesamtsystem verkauft hat, denn KHK: "HWP-WIN - designed for Win95" !!! Zum Ausgangsthema: Ein PC an sich kann keine Viren verbreiten. Software an sich (auch nicht OjE) kann das auch nicht. Aber wenn ich unsichere Software auf einen PC bringe und damit dafür werbe, mit diesem PC und der Software auch am Datenverkehr teilzunehmen, gehört IMHO auch eine Sicherheitssoftware dazu. Ggf. auch standardmäßig/minimal konfiguriert. Oder mit einem entsprechenden Hinweis zu dieser Konfiguration. Hier fehlt es offensichtlich an entsprechenden Normen, um das konkret zu fassen. Und so lange müssen die bestehenden hier sinnvoll transformiert und angewandt werden.
Gehen wir mal vom MädchenMarkt aus: Da sind jetzt vorinstallierte Windows XP auf den Kisten und eine Recovery-CD ist mit bei. Dann noch ein Office Paket, aber nun das wichtigste: Anscheinend will der Endverbraucher keinen Virenschutz, oder weshalb ist der nicht im Paket enthalten. Das Drecks-xffxce ist ja auch enthalten. Anscheinend, weil der Kunde keinen Wert drauf legt. Verklopfe ich nun die Händler dazu, daß sie Virenscanner mit draufwuchten, dann ist das mE ein Eingriff in die freie Marktwirtschaft. Kann man aber auch anders sehen.
Tue ich. Siehe oben. Und der Normaluser will vieleicht deshalb kein V-Schutz, weil der extra kostet und er den persönlichen Nutzen nicht (er)kennt. Also gehört hier Aufklärung mit zur Pflicht des Händlers/Herstellers. Er muss die AV-Software ja nicht installieren, aber wenigstens mit anbieten. Lehnt der Kunde/DAU (jetzt ist es ja wirklich einer!) ab, geht nun die Verantwortung voll auf diesen über.
Also kurz mein Resumee: Wer _wider__besseren__Wissens_ einen verseuten PC in den öffentlichen Datenverkehr einklinkt, handelt IMHO grob fahrlässig. Schadenshaftung ist hier durchaus vorstellbar, wobei hier ggf. eine Mitschuld dem Geschädigten mit anzulasten ist (mangelnde eigene Vorsorge). Ggf. kann dies sogar strafbar sein.
Fehlt wohl an einer Norm und Vorsatz.
Norm: § 303a/b (Datenveränderung/Computersabotage); bis zu 2 bzw. 5 Jahre Freiheitsentzug !!! Vorsatz: O.K., da Fahrlässigkeit hier nicht eingeschlossen ist (StGB § 15), muss Vorsatz gegeben sein. Wenn aber entsprechende Maßnahmen auch nach Aufforderung (z.B. durch Geschädigte) nicht erfolgen (Unterlassung, StGB § 13), kann man wohl schon von Vorsatz sprechen. Ich weiß, es ist wackelig. Aber was ist schon sicher vor Gericht? ;-)
Wer als unwissender Laie beim PC-Händler/Kistenschrauber seines Vertrauens einen sog. "All-Inclusive-PC" kauft, sollte darauf vertrauen können, dass dieser auch den minimalsten Sicherheitsanforderungen genügt und nicht nur den höchsten Leistungsanforderungen. Und dazu gehört IMHO bei einem PC für Mail/Internet ein aktueller Virenscanner. Eine Abwälzung der Haftung vom User auf den Händler/Hersteller halte ich hier durchaus für möglich. Strafbar wäre die Nachlässigkeit des Händlers/Herstellers aber sicherlich nicht.
Wenn man den Händler in die Haftung mit einbezieht, wird das nur zur Folge haben, daß die Händler nicht mehr installieren wollen und/oder Support leisten wollen. Außer der Kunde blecht. Nun ist es aber so, daß über 90% der Privatkunden nur preiswert kaufen wollen und auf sowas verzichten werden. Die meisten wissen, daß das Office-Paket wichtig ist, weil man damit sein ganzes Zeug macht, wie der Nachbar. Aber Virenscanner ist doch nicht so wichtig, weil [dämliche Argumente von DAUs oder einfachen Usern einbauen]. Kaufen kann man sich einen Virenscanner bei _jedem_ Softwarehändler oder kostenlos aus dem Netz ziehen. Den Umgang mit dem PC lernen die User auch, warum dann nicht, wie man einen Virenscanner installiert und regelmäßig updatet? Ist das wirklich Aufgabe des Händlers, der so blöd ist Vorinstallationen für gutes Geld zu bieten?
Nicht unbedingt, aber er sollte zumindest darauf hinweisen! Und ich kenne genügend User, die nicht in der Lage sind, ein Programm selbst zu installieren (unter Win !!!). Zumindest sind sie selbst davon überzeugt ;-) IMHO sollte jedes Betriebssystem, was die Möglichkeit der Netzanbindung besitzt, auch die Möglichkeit der Filterung und des Datenschutzes besitzen - und da wären wir wieder bei der Produkthaftung großer Hersteller aus Übersee ***griiinnnsss***
[... schöner Schadensfall ...]
Na, so schön war es nicht. Hab ich so ähnlich selbst erlebt. Waren nur 3 Büromiezen und der Chef persönlich betroffen, und der hat am meisten geflucht, weil sein Schlepptop das Tor für den Virus war (alles läuft dort über Firewall/Proxy/Virenfilter - nur der Chef hat für sich das Privileg einer eigenen ISDN-Verbindung nach draußen beansprucht. Ich hoffe, er denkt jetzt anders darüber. Manche werden erst durch Schaden klug).
[1] wieder Wessels Rn. 725
-- Mit besten Grüßen / With kind regards _______________________________________________________________ | Matthias Houdek /// | | matthias@houdek.de /// | | ____________________/// | | *** 16868 Bantikow am See *** Tel.: +49-(0)33979-13932 *** | '~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~'