Am Mit, 2001-12-12 um 17.25 schrieb Thomas Bendler:
Hi,
On Mit, 12 Dez 2001, Thorsten Körner sent incredible lines:
Am Die, 2001-12-11 um 11.47 schrieb Alex Klein:
* Am 11.12.2001 zauberte Michael Erikson: [...]
Zu Überlegen wäre ein Gesetz, welches besagt, dass Nutzer ohne ausreichenden Virenschutz von vornherein eine Teilschuld trifft. Ähnlich, wie es bei Autofahrern ist, die mit 200km/h über die Autobahn nageln und dann "unschuldig" in einen Verkehrsunfall verwickelt werden:-)
Wenn auf einer Autobahn keine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgeschildert ist wird der 200km/h Fahrer allerhöchstens eine Teilschuld bekommen, das auch nur dann wenn die äusseren Einflüsse (Nebel, Regen, ...) eine andere Fahrweise nahegelegt hätten.
Ich bin mir fast sicher, dass dem in D nicht so ist. Es gibt noch das sogenannte "Betriebsrisko", d.h. die billigende Inkaufname von Risken allein durch den Betrieb von technischen Einrichtungen (Durch den Betrieb eines Autos nimmt Du billigend in Kauf in einen Unfall verwickelt zu werden und Schäden zu erleiden). In Bezug auf Geschwindigkeit gibt es in D nun Musterurteile, die bei Unfällen mit hoher Geschwindigkeiten von einer Teilschuld des Fahrers aufgrund erhöhten Betriebsrisikos ausgehen (Nach dem Motto: "Wer schnell fährt, erhöht die Wahrscheinlichkeit in Unfälle verwickelt zu werden"). Ich habe keine Referenz dazu, das ganze ging aber vor einigen Jahren durch die Presse und hat hohe Wogen geschlagen (Schlagzeilen im Stil vom: "Bei Unfällen ab Tempo 130 ist mit Teilschuld zu rechnen.". "Statt Richtgeschwindigkeit nun Tempo 130 durch die Hintertür"). Interessant wäre jetzt der Aspekt: Betriebsrisiko von Rechnern. * Gestaffelte Versicherungsquoten in Abhängigkeit vom verwendeten Betriebssystem? * Automatische Teilschuld bei Virenschäden infolge Nicht-Vorhandenseins von Firewalls/Viren-Scannern etc. * Haftung des Admins bei Schäden durch Wartungs-/Installationsfehler? * Herstellerhaftung bei Schäden durch Bugs? Ralf