Hallo Martin, am 01.02.2001, um 14:38 h, schrieb Martin Borchert:
Hat da einer meinen ftp-port gescannt? Ok, damit könnte ich ja noch leben. aber jetzt kommts: ein port scan ist auch kein Einbruchsversuch geschweige denn eine strafbare Handlung.
Da hat doch wohl jemand versucht, sich bei mir einzuloggen, der es mit Sicherheit nicht darf. Nun, du bietest den Dienst ftp und jemand hat versucht ihn zu nutzen.
Die Frage ist nun: Wie ernst muss ich sowas nehmen und gibt's überhaupt Möglichkeiten dagegen (den telnet-port zumachen geht nicht, den brauche ich)? als telnet Ersatz ist ssh ganz gut, für ftp gibt es ftp-proxys, die in das Paketfilterkonzept eingebunden werden können.
-- Mit freundlichen Grüßen/Yours sincerely, Dietmar Strasdat mailto:earthmate@gmx.net RSA 2048 PGP Key 0xBBE4EC81 available