Am Don, 09 Nov 2000 schrieb Lucas Kissling:
Jemandem wissentlich so etwas einzurichten oder auch nur die dazu erforderlichen Informationen zu verschaffen könnte als Beihilfe gewertet werden.
Die erforderlichen Informationen zu verschaffen, kann sicher nicht als Beihilfe bewertet werden.
In dem Moment, in dem Du weißt, was der betreffende mit der Information will, schon.
Die Infos die du hier erfährst, kannst du auch immer für illegale Zwecke nutzen oder nicht.
Klar. Trotzdem ist es Beihilfe zu einer Straftat, wenn Du jemandem, der dir sagt daß er einen Mord begehen möchte, auch noch ein Messer verkaufst.
Beispiel: A lernt in der Firma X Schlosser. A begeht ein Einbruch und schweisst einen Tresor auf. A wird erwischt. Firma X wird wegen Beihilfe verklagt.
Wenn die Firma von Vorneherein weiß, daß A nur Schlosser werden will, um eine Einbrecher-Karriere zu machen, dann ist die Firma X tatsächlich mit schuld. Auch im juristischen Sinne. -- Erhard Schwenk http://www.fto.de http://www.akkordeonjugend.de --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com