On Wed, 08 Nov 2000, Christian Hilgers wrote: [schnipp den rest]
Fiktives Beispiel, warum solch eine Sache nicht durch "Sache IST den Mitarbeitern bekannt" lösbar ist und sicherlich vor dem Arbeitsgericht landen würde.
Eine Frau arbeitet in _diesem_ Unternehmen und hat gerade eine Besprechung, wobei sie telefonisch _nicht_ erreichbar ist. Der Mann öffnet zu Hause einen Brief, indem mitgeteilt wird, dass die Frau _schwanger_ ist. Per Telefon erreicht er seine Frau nicht und schickt daher eine _EMAIL_ ! Diese _EMAIL_ wird nun _zufällig_ von der EDV gelesen und der Chef wird informiert, bevor die Frau noch diese EMAIL gelesen hat. Daraufhin wird sie aus "irgendeinem" Grund gekündigt. Die Kündigung ist korrekt erfolgt.
Der Chef wurde von der Schwangerschaft bisher nicht informiert !
Normalerweise mische ich mich in solche threads generell nicht ein. Aber ich möchte einen Fehler korrigieren: Obiges (im übrigen von der Realität leider nicht allzu fernes) Beispiel hat einen juristischen Fehler (als Betriebsrat *liebe* ich Gesetze): § 9 MuSchG [Kündigungsverbot] Die Kündigung einer Frau während der Schwangerschaft .... ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war ODER INNERHALB zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird ... man Mutterschutzgesetz -- may the tux be with You! Joerg Thuemmler sysadmin@vordruckleitverlag.de --------------------------------------------------------------------- To unsubscribe, e-mail: suse-linux-unsubscribe@suse.com For additional commands, e-mail: suse-linux-help@suse.com