P.S.
Am 19. Mai 2011 21:19 schrieb pistazienfresser
Dagegen ist die Benennung der openSUSE im derzeitigen Zustand als einer Organisation mit Struktur und Handeln nach außen aber ohne eine Rechtsperson/juristische Person ist meiner Meinung nach keine sinnvolle Möglichkeit: Eine mögliche Haftung jedes einzelnen openSUSE Mitglieds für das Verschulden jedes einzelnen anderen finde ich persönlich nicht sooo erstrebenswert... [...] Genauer gesagt dürfte nach deutschem Recht die Abgrenzung zwischen dem nicht-eingetragenen "Idealverein" und dem nicht-eingetragenen "wirtschaftlichen Verein" entscheidend sein.
Für die openSUSE, die ein Betriebssystem herausbringt, das am Markt mit anderen Betriebssystemen konkurriert, dürfte die Abgrenzung meiner Einschätzung nach nicht gerade trivial sein... Wer mehr wissen möchte, soll bitte gerne in die Bibliothek des örtlichen Amtsgerichtes, einer Universität oder ähnliches gehen und einem der Dicken Bücher, auf denen BGB/Bürgerliches Gesetzbuch drauf steht in die Kommentierung des § 54 BGB (und die dort aufgeführten weiteren Verweise zur Haftung und Abgrenzung) schauen... -- To unsubscribe, e-mail: opensuse-wiki-de+unsubscribe@opensuse.org For additional commands, e-mail: opensuse-wiki-de+help@opensuse.org