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Re: [opensuse-wiki-de] openSUSE 11.4 Altes Wiki
  • From: "pistazienfresser (see profile)" <pistazienfresser@xxxxxx>
  • Date: Sat, 26 Mar 2011 16:39:47 +0100
  • Message-id: <4D8E08C3.6030907@gmx.de>
[[Nochmal gesendet, vorher war es offenbar etwas falsch (html?).]]

Am 26. März 2011 12:36 schrieb Kim Leyendecker <kimleyendecker@xxxxxxxxxx>:

[....]



Gerade beim Impressum sollte langsam mal etwas geschehen. openSUSE is
kommerziell, oder? (Der Box-Verkauf), deshalb besteht in Deutschland soweit
ich weiß Impressumspflicht.

Kim

[...]
Ich würde mal bezweifeln, das es hier auf kommerziell/nicht kommerziell
unbedingt ankommt - allein dass openSUSE im Wettbewerb mit Unternehmen steht
(hoffentlich mit Microsoft ...) bzw. etwas macht (ganze Betriebssysteme
anbieten), was sonst gegen Entgelt geschiet, dürfte reichen:

vgl.: im BMJ Leitfaden zur Impressumspflicht:

Bundesministerium der Justiz (Deutschland):
Leitfaden zur Anbieterkennzeichnung (PDF, 65 KB)
http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/LeitfadenZurAnbieterkennzeichnung.pdf?__blob=publicationFile
vom 18.02.2009, auf Seite 3

[ZITAT]
Nicht jeder Diensteanbieter ist kennzeichnungspflichtig. Die
Anbieterkennzeichnungspflicht besteht nur, wenn der Dienstanbieter das
Telemedium *geschäftsmäßig* zur Nutzung bereit hält. „Geschäftsmäßig“ ist
ein viel weiterer Begriff als „gewerbsmäßig“. Manche Gerichte vertreten die
Ansicht, dass das Angebot schon „geschäftsmäßig“ ist, wenn es aufgrund einer
nachhaltigen (das heisst nicht auf einen Einzelfall beschränkten) Tätigkeit
erfolgt; eine Gewinnerzielungsabsicht ist danach nicht erforderlich.
*Unerheblich* ist, ob der Diensteanbieter die Telemedien *gegen
Entgelt*bereithält. Es genügt, dass solche Inhalte
*in der Regel* gegen Entgelt bereitgehalten werden. Die
Kennzeichnungspflichten treffen demnach alle Diensteanbieter, soweit sie
Telemedien bereithalten, mit denen auf dem Markt Einkünfte erzielt werden
könnten.
Teilweise wird die Rechtsauffassung vertreten, dass auch rein private
Websites geschäftsmäßig und in der Regel gegen Entgelt angeboten werden,
soweit sie Werbebanner einblenden und dadurch (auch nur kostendeckende)
Einkünfte erzielt werden.
*Die Anbieterkennzeichnungspflicht muss praktisch von jedem, der ein
Online-Angebot bereithält, erfüllt werden. Etwas anderes gilt nur bei
Angeboten, die ausschließlich privaten oder familiären Zwecken dienen und
die keine Auswirkung auf den Markt haben. Im Zweifel sollten Sie davon
ausgehen, dass die Anbieterkennzeichnungspflicht besteht.*[ZITAT ENDE]

Ahnlich auch Dr. Stefan Ott: Die Impressumspflicht nach § 5 TMG / § 55 RStV
http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html

Gesetzestexte unter:
- http://dejure.org/gesetze/TDG/6.html (§ 6 TFG im alten Teledienstegesetz)
- http://dejure.org/gesetze/TMG/5.html (§ 5 TMG - Allgemeine
Informationspflichten - im neuen Telemediengesetz)


Dass auch noch durch irgendwie verbundene Unternehmen Boxen verkauft werden,
mag noch als zusätzliches Wertungskritierium hinzukommen.
Ich hoffe mal nicht, dass auch noch "*gewerbsmäßig*" im Sinne von § 6 TMG
vorliegt und noch höhere Anforderungen an das Impressum zu stellen sind,
aber das habe ich jetzt ehrlich gesagt gerade keine Lust stundenlang (für
den Papierkorb? auf mein Risiko?) zu prüfen ...

Und dass noch immer keine auf das deutsche/europäische Rechtssystem
angepasste und damit auch einigermaßen gültige (und nicht eher noch zur
Abmahnung einladende) Nutzungsbedingungen (AGB) existieren, obwohl ich auf
das Problem schon vor 8 Monaten aufmerksam gemacht habe:

siehe: *
[opensuse-wiki] "Terms of site" for other languages* mit
http://lists.opensuse.org/opensuse-wiki/2010-08/msg00042.html und
http://lists.opensuse.org/opensuse-wiki/2010-08/msg00078.html

macht das Ganze dann noch lustiger...

Dass openSUSE noch immer keine juristische Person ist und ggf. einfach alle
Beteiligten gemeinsam *und* jeder allein haften, macht die Angelegenheit
auch nicht unbedingt besser. Die Angestellten/Mitarbeiter der SUSE GmbH oder
der Novell Inc. mögen noch nach den jeweiligen arbeitsrechtlichen
Grundsätzen einen Schutz genießen (???) - ich wohl kaum. Die Aussicht
vielleicht einmal nach den Grundsätzen der Gesellschaft bürgerlichen Rechts
(BGB-Gesellschaft) für jeden Müll, den einer der Beteiligten macht, haften
zu dürfen, erhöht auch nicht gerade meine Motivation ... (jedenfalls nicht
'offiziöses' Teammitglied zu werden).

Ich wünsche uns allen noch viel Glück
Martin
(pistazienfresser)


--

- Martin Seidler
- openSUSE profile: https://users.opensuse.org/show/pistazienfresser
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