Lentes, Bernd schrieb:
Ulrich Gehauf schrieb:
Der wird dir sagen: "Überall, wo jemand ohne Umgehung eines 'besonderen Schutzes' hinkommt, darf er auch hin." Wenn du da natürlich streng vertrauliche Sachen liegen hast, die aus rechtlichen Gründen kein anderer sehen darf (z.B. "Ärztliche Schweigepflicht"), dann ist das primär dein Problem, wenn die da offen ohne besondere Sicherung rumliegen.
Wenn also bei jemanden die Haustür offen steht, weil der Besitzer kurz im Garten ist, darf da jeder rein, weil das ja "ohne Umgehung eines besonderen Schutzes ist".
"Darf" ist sicher falsch. Sobald derjenige der reinkommt, nicht mehr im "guten Glauben" sein kann, dass er willkommen ist, macht er sich schon strafbar. Aber wenn Du die Tür offen lässt und ihm also den Zugang erleichterst, bist Du unabhängig davon auch dran, wenn in Deinem Hausflur die Bankdaten Deiner Kunden offen rumliegen. Du hast eine Sorgfaltspflicht, unabhängig davon, ob der Täter eine strafbare Handlung begehen muss, um an Dein Zeug zu kommen. cu jth -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um eine Liste aller verfuegbaren Kommandos zu bekommen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+help@opensuse.org