Sehe ich genauso. Solange man nicht willentlich für einen Laien erkennbar Tauschbörsen aufsucht, dürfte das private speichern kein Problem darstellen. Schließlich treibt man damit keinen Handel. Was ist denn mit clipfish.de, myvideo.de, youtube und dem ganzen Multimedialen Klumpatsch? Auf diesen Seiten bekommst alles was anderweitig kommerziell vertrieben wird, und diese Seiten existieren immer noch. Hat schon irgendein Abmahnanwalt mal hinterfragt, ob derjenige der das alles zu diesen Diensten rauflädt, Rechte zur Veröffentlichung hat und dafür Kohle abdrückt? Wir zahlen Rundfunkgebühren für jeden PC; der muß noch nicht mal am Internet angeschlossen sein. Es reicht aus, dass er die Funktion besitzt, öffentlich rechtliche Medienangebote abspielen zu können. Wir zahlen für jeden Brenner und jedem Abspielgerät beim Kauf Gebühren. Es kann bei mir einmal ein sogenannter Abmahnanwalt den Versuch unternehmen, bei mir was holen zu wollen. Dann garantiere ich, dass einen Tag später dem seine Bude brennt. Thomas Am Mittwoch 03 Februar 2010 14:36:13 schrieb Thomas Michalka:
Jetzt mal im Ernst, denn Du sprichst hier natürlich eine ernste Sache an: Wenn ich einen Sound aus irgendeinem Javascript oder aus welcher Quelle auch immer auf dem PC höre, alleine schon weil ich im Browser eine Seite aufrufe, dann ist es wohl genau das, was der Veröffentlicher der Seite haben will. Sollte dieser illegal einen Sound auf diese Weise vertreiben, dann kann man mir als Benutzer, der nur auf einen Link geklickt hat, kaum zumuten, dies schon am Link vorab zu erkennen. Sollte der Sound legal vom Site-Betreiber vertrieben werden, dann kann es kaum illegal sein ihn in einer Datei zu speichern, denn damit muss ein Vertreiber rechnen, wenn er ungefragt einen Sound oder ähnliches mediale Zeugs in einen PC bringt. Schließlich wurde mir die Nutzung durch Abspielen gestattet und zwar durch eine implizite Willenserklärung, die durch konkludentes Handeln (der Sound wurde mir sozusagen aufgedrängt) erfolgte. Etwas anderes als abspielen tue ich mit ihm auch nicht, wenn er auf der Platte liegt, es sei denn, das Abspeichern wäre als eigenständige Art der Nutzung zu verstehen. Aber dann wäre schon die Nutzung eines Browser-Cache für bestimmte Seiten verboten bzw. erlaubnispflichtig. Die Adressen der nicht zwischenzuspeichernden Seiten müsste man dann aber schon im Voraus wissen, was kaum zumutbar sein dürfte. Ich denke also, solange ich den Sound nicht selber öffentlich anbiete, brauche ich keine Abmahnung zu fürchen. Abgesehen davon habe ich noch keine Linzenzvereinbarung gut erkennbar auf derselbe Seite gelesen (wohlgemerkt, während der Sound schon abgespielt wird!), die mir das Abspielen nur gestattet, wenn ich mich vorher mit der Lizenzvereinbarung einverstanden erkläre (das wäre eine Verletzung des Kausalprinzips).
Aber Du siehst schon, was unsere ehemalige 'Antibürgerministerin' Zypries mit ihren diversen Körben zur Urheberrechtsreform gegen die Bürger in Bewegung gebracht hat, und wie sie das Urheberrecht, zumindest für uns Verbraucher so kompliziert gemacht hat, dass allenthalben Rechtsunsicherheit herrscht. Das zeigt sich auch daran, dass bei einem Verdacht der illegalen Nutzung einer Tauschbörse nicht das Prinzip gilt, dass man dem Verdächtigten seine Schuld nachweisen muss, sondern der Verdächtigte seine Unschuld beweisen muss (Beweislastumkehr). Es reicht schon der Anschein, man habe illegal urheberrechtliches Material in einer Tauschbörse angeboten. Deshalb wird einem von verschiedenen Seiten sogar geraten, Unterlassungserklärungen zu unterschreiben und die Abmahngebühren zu bezahlen, auch wenn man am fraglichen Tag des Downloads nicht zu Hause war. Absurd, gell?
Deshhalb gilt für mich: Finger weg von Tauschbörsen - das ist es ja genau, was die Rechteverwerter wollen. Trotzdem sehe ich nicht ein, warum man Sounds oder ähnliches nicht mehr sichern oder an private Bekannte (wörtlich zu nehmen) weitergeben dürfen soll. Schließlich gibt es immer noch pauschale Urheberrechtsabgaben auf alle Geräte, die geeignet sind urheberrechtlich geschütztes Material zu vervielfältigen. Den PC zähle ich übrigens nicht dazu, denn es gibt auch festplatten- und brennerlose PCs (Terminals). Warum keine pauschale Urheberrechtsabgabe nur auf physische Speichermedien vom Papier über Festplatten und CD-Rs bis zu USB-Sticks und zum MP3-Player? Die PC-Hardware ohne Speichermedien kann nichts vervielfältigen, höchstens anzeigen (Texte) oder abspielen (Videos und Sounds). Ganz einfach: die Verwertungsindustrie will mehrfach abkassieren, am besten pauschal und von jedem (sichere Einnahmen), aber natürlich nicht mehr dieselben Rechte gewähren, wie früher (Privatkopie, private Weitergabe). Daran wird sich mit der jetzigen Bunderegierung auch nichts ändern, eher verschlimmern, besonders wenn man die massive Klientelpolitik der FDP bedenkt.
SCNR, und musste auch mal gesagt werden ;-)
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