Thomas Schirrmacher schrieb:
Die Ermittlungsbehörden stellen eine verdächtige IP auf irgendein= em Server=20 fest und wissen schon da, von welchem ISP die zu diesem Zeitpunkt stammt. Also ist das Vergehen schon mal ohne Einbeziehung des ISP aktenkundig.
Hallo Thomas, bei den p2p Anschuldigungen (die sich in Einzelfällen auch schon mal gegen einen Kunden ohne Rechner, nur mit NG-Telefonanschluss richten können) gibt es keine Ermittlungsbehörde, sondern ein Unternehmen der Privatwirtschaft, das die Anschuldigungen erhebt, und selber im günstigsten Fall die Behauptungen durch konsequentes Loggen (wann wurde deren Uhr das letzte Mal justiert?) untermauern kann. Wenn man jetzt noch die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Teilnehmern im Abmahngeschäft ansieht, könnte man auch Gewinnmaximierung als Motiv für falsche Anschuldigungen nehmen. Es gab da mal diese sog. "Laserdrucker Studie" (http://dmca.cs.washington.edu), in der amerikanischen _Privatermittlern_ nachgewiesen wurde, dass deren Anschuldigungen nicht aus einem Probedownload des angeblich runterladbaren Materials sich ergeben, sondern lediglich aus dem Erscheinen der IP in einem Torrent Tracker. Dass es ein leichtes ist, durch ein <img src="http://tracker.thepriatebay.org:8080/announce?...." width=1 height=1> unschuldige Webnutzer dazu zu bewegen, sich am Tracker als Download-Teilnehmer und damit angeblich _zwingend Anbieter_ anzumelden, ist sicherlich klar. Warum es das noch so gibt? es hat sich offensichtlich noch niemand gefunden, der a) zu Unrecht beschuldigt b) technisch hinreichend kompetent und c) finanziell gut gepolstert war, um in seinem EInzelfall die möglichen Fehler bei den Privatermittlern vor Gericht aufdecken zu lassen. Es ginge darum, dass ein vom Gericht bestellter und erst mal vom Beschuldigten zu bezahlender Sachverständiger die Arbeitsweise der Überwachungssoftware überprüfen müsste. Die Richtigkeit der IP Adresse hingegen sollte _relativ_ sicher sein. Allerdings ist bekannt, dass Auskunftsersuchen durch die Provider schon mal mit einem Standardformular beantwortet werden, auf dem was von "alle Angaben ohne Gewähr" steht. Die Auskünfte der Provider werden übrigens aus der 7-Tage "technischen" bzw. evtl. längeren "abrechnungstechnischen" Aufzeichnung der Provider beantwortet, nicht aus der VDS. Der Beschuldigte hat übrigens selbst auch keine Möglichkeit, auf die über ihn gesammelten Vorratsdaten zuzugreifen, d.h. einen Fehler in der "ohne Gewähr" Auskunft aufzudecken. Wolfgang -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um eine Liste aller verfuegbaren Kommandos zu bekommen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+help@opensuse.org