----- Original Message ----- From: "Christian Meseberg" Sent: Sunday, January 31, 2010 6:24 PM
Hallo zusammen,
Detlef Reichelt meinte am Sonntag, den 31.01.2010 um 15:03 Uhr wegen:OT Beweissicherung
Und hat ein ISP ein Motiv, jemand fälschlicher Weise einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat zu bezichtigen?
Normalerweise nicht, aber vielleicht hat einer einen Fehler gemacht oder will etwas vertuschen etc., solange dort auch nur Menschen arbeiten, kann es immer Motive geben, genau das zu machen.
Ausserdem brauchen die Gerichte den ISP erstmal nicht;
Doch, sie brauchen den ISP zwingend, denn ohne die Zuordnung IP -> Name ist die IP völlig wertlos.
Das ganze Thema ist schon recht interessant, da bei einem Verfahren scheinbar sofort ein Schuldiger feststeht, wenn der ISP die IP mit einem Namen in Zusammenhang bringt. Ich habe noch nie gehört, das die Aussage eines ISP angezweifelt wird.
Danke an Alle für die rege Diskussion. Scheinbar gibt es keine Lösung für das beschriebene Problem.
Es geht um folgenden Beitrag des c't Magazin
http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Abmahnen-statt-verkaufen-901243.html
bzw c't online http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Abmahnen-statt-verkaufen-90124...
Zitat:
Zurzeit gilt generell: Ist die Abmahnung erst einmal ins Haus geflattert, hat sich die Beweislast bereits umgekehrt. Die Gerichte schenken eher der angeblich beweissicheren, unabhängigen Datenerhebung Glauben als den Beteuerungen der Abgemahnten. Wer in dieser Falle steckt, muss Gegenbeweise liefern, und selbst eine Router-Logdatei oder der Beleg der Abwesenheit genügen als Nachweis kaum. Hinzu kommt, dass die angeblichen Verstöße oft bereits mehrere Monate zurückliegen. Wer sich wehrt, trägt folglich ein hohes Kostenrisiko, und genau auf diesen Abschreckungseffekt können die Abmahner getrost setzen.
Nicht ganz! Man kann ja die Unterlassungserklärung modifizieren, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht abgeben und insbesondere die Geldforderungen des Abmahnenden und erst Recht der Anwälte nicht bezahlen. Der sogenannte Gegenstandswert müsste sich dann auf die Höhe der bis dahin entstandenen Kosten reduzieren. Das sind dann statt EUR 10.000,- bis EUR 25.000,- (<- Gegenstandswert <> Kosten !!!) eben "nur noch" z.B. EUR 2.500,-. Und damit sinkt dann auch das Kostenrisiko auf ca.
Wie aber soll man denn Gegenbeweise liefern? Offensichtlich verlangen die Gerichte da etwas Unmögliches. Unmögliches zu verlangen ist m.E. Willkür.
Nicht ganz. Auch die IPS machen häufiger Fehler als man denkt. Das wiederum ermitteln dann Sachverständige. Das Problem ist nur, dass dieser wieder die Kosten des Verfahrens und damit das Risiko nach oben treibt!
Dennoch stellt sich mir die Frage, ob man da ganz unbescholten in so eine Falle tappen kann. Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber trotzdem gibt mir der Beitrag irgendwie zu denken.
Selbst wenn auf dem Rechner keine P2P-Client installiert ist, scheint das doch wenig zu nützen. Ich werde mal meine Rechtsschutzversicherung befragen, was ich vorsorglich tun müsste.
Die Rechtsschutzversicherung nützt Dir überhaupt nichts. Mir ist keine Rechtsschutzversicherung bekannt, bei der solche Sachen versichert sind. Auch und gerade aus diesen Gründen werden die Dir auch nicht sagen können, was Du für Vorkehrungen treffen kannst/solltest. Trotzdem viel Spaß. Frage bei der Gelegenheit bitte auch gleich mal nach, ob Deine Rechtsschutzversicherung Abmahnungssachen generell übernehmen würde. Falls ja, schicke mir mal bitte per PM den Namen des Versicherungsunternehmens. Im Übrigen ist das ein Problem, was uns die letzte Regierung hinterlassen hat. Man hat den § 97a UrhG eingeführt und gemeint, Massenabmahnungen seien damit nicht mehr lukrativ. Jetzt hält man das für gelöst und hat das Problem m.E. nicht mehr im Auge; leider! So schreiben zum einen die Anwälte mittlerweile immer, dass § 97a nicht anwendbar sei. Und selbst wenn, dann ist davon nicht der Schadensersatzanspruch des Rechteinhabers selbst im Rahmen der sog. Lizenzanalogie mit betroffen. Dieser Anspruch und damit der Gegenstandswert kann immer noch mehrere Tausend EUR betragen. Dass es aber ein Geschäftsmodell ist, finde ich in der Tat geradezu skandalös. Abgemahnt und mundtot gemacht werden auch Rechtsanwälte, die aufgrund dieser Umstände Listen online hatten. Diese hatten den Zweck, Massenabmahnungen als solche zu entlarven, kenntlich zu machen und damit genau dieses Geschäftsmodell zu zerstören. Schlimmer finde ich schließlich, dass es Gerüchte gibt, die Rechtsanwälte würden sich die eingetriebenen Beträge sogar noch mit ihren Kunden teilen. Gruß, Alex -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um eine Liste aller verfuegbaren Kommandos zu bekommen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+help@opensuse.org