Hallo zusammen, Detlef Reichelt meinte am Sonntag, den 31.01.2010 um 15:03 Uhr wegen:OT Beweissicherung
Und hat ein ISP ein Motiv, jemand fälschlicher Weise einer Ordnungswidrigkeit oder einer Straftat zu bezichtigen?
Normalerweise nicht, aber vielleicht hat einer einen Fehler gemacht oder will etwas vertuschen etc., solange dort auch nur Menschen arbeiten, kann es immer Motive geben, genau das zu machen.
Ausserdem brauchen die Gerichte den ISP erstmal nicht;
Doch, sie brauchen den ISP zwingend, denn ohne die Zuordnung IP -> Name ist die IP völlig wertlos.
Das ganze Thema ist schon recht interessant, da bei einem Verfahren scheinbar sofort ein Schuldiger feststeht, wenn der ISP die IP mit einem Namen in Zusammenhang bringt. Ich habe noch nie gehört, das die Aussage eines ISP angezweifelt wird.
Danke an Alle für die rege Diskussion. Scheinbar gibt es keine Lösung für das beschriebene Problem. Es geht um folgenden Beitrag des c't Magazin http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Video-Abmahnen-statt-verkaufen-901243.html bzw c't online http://www.heise.de/ct-tv/artikel/Hintergrund-Abmahnen-statt-verkaufen-90124... Zitat:
Zurzeit gilt generell: Ist die Abmahnung erst einmal ins Haus geflattert, hat sich die Beweislast bereits umgekehrt. Die Gerichte schenken eher der angeblich beweissicheren, unabhängigen Datenerhebung Glauben als den Beteuerungen der Abgemahnten. Wer in dieser Falle steckt, muss Gegenbeweise liefern, und selbst eine Router-Logdatei oder der Beleg der Abwesenheit genügen als Nachweis kaum. Hinzu kommt, dass die angeblichen Verstöße oft bereits mehrere Monate zurückliegen. Wer sich wehrt, trägt folglich ein hohes Kostenrisiko, und genau auf diesen Abschreckungseffekt können die Abmahner getrost setzen.
Wie aber soll man denn Gegenbeweise liefern? Offensichtlich verlangen die Gerichte da etwas Unmögliches. Unmögliches zu verlangen ist m.E. Willkür. Dennoch stellt sich mir die Frage, ob man da ganz unbescholten in so eine Falle tappen kann. Ich habe zwar eine Rechtsschutzversicherung, aber trotzdem gibt mir der Beitrag irgendwie zu denken. Selbst wenn auf dem Rechner keine P2P-Client installiert ist, scheint das doch wenig zu nützen. Ich werde mal meine Rechtsschutzversicherung befragen, was ich vorsorglich tun müsste. -- Beste Grüße Christian -- Um die Liste abzubestellen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+unsubscribe@opensuse.org Um eine Liste aller verfuegbaren Kommandos zu bekommen, schicken Sie eine Mail an: opensuse-de+help@opensuse.org