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Re: Offene WLAN nutzen, legal?
- From: "Alex Winzer" <alex.e-mail@xxxxxx>
- Date: Mon, 4 May 2009 13:58:33 +0200
- Message-id: <ACADD4B8A1E748A4860B515B4B329EDE@fi08>
Am Montag, 4. Mai 2009 12:08:52 schrieb Oliver:
Ich beobachte das schon eine ganze Zeit mit Interesse:
<Klugscheiß> Es gibt in Deutschland 2 Sorten von Recht: Das Private, was
zwischen Bürger und Bürger gilt, und das Öffentliche, was zwischen Bürger
und Staat gilt.
Die Mitschuld ist rein privater Natur. Wenn der arme "Halter" des WLAN
vom bösen Nutzer z.B. Schadensersatz oder die Unterlassung der weiteren
Nutzung will, wird z.B. der Schadensersatz wegen Mitverschulden gekürzt.
Im Strafrecht spielt das (so gut wie) keine Rolle. Illegal bleibt illegal und wird
bestraft. Hat sich der "Halter" zu blöd angestellt, wird maximal - aber eben
nicht immer - die Strafe ein wenig reduziert.
Das hat also nichts mit Grauzone zu tun.
Es ist eher das praktische Problem: Wie will ich den Eindringling erwischen.
Und selbst wenn gilt immer noch in dubio pro reo. Wird er aber erwischt, ist
er dran. Und wenn sich jemand eines fremden WLAN bemächtigt, sehen
das Richter gar nicht gern.
</Klugscheiß>
Kann man so unterschreiben.
Gruß, Alex
--
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Hallo Jürgen,
Am Montag, 4. Mai 2009 schrieb Juergen L:
Mir persoenlich is es voellig egal. Ich nutzte offene wlans.
Aber das ist typisch Deutschland. Anstatt den halter dafuer
verantwortlich zu machen
Werden die nutzer verantwortlich gemacht. Was soll mann dazu noch sagen
Naja. Du hast eher ein merkwürdiges Rechtsverständnis. Wenn Du in einen
nicht abgeschlossenen PKW steigst und wegfährst, ist es auch Diebstahl.
Vorsicht rechtliche Grauzone! Du darfst auch nicht so fahrlässig handeln, dass
andere zu einer Straftat angespornt werden oder wie das im Beamtendeutsch
heißt. PKW, nicht abgeschlossen und am besten noch mit Schlüssel im
Zündschloss ist mindestens fahrlässig und dem Halter wird bestimmt eine
Mitschuld zugesprochen.
Ich beobachte das schon eine ganze Zeit mit Interesse:
<Klugscheiß> Es gibt in Deutschland 2 Sorten von Recht: Das Private, was
zwischen Bürger und Bürger gilt, und das Öffentliche, was zwischen Bürger
und Staat gilt.
Die Mitschuld ist rein privater Natur. Wenn der arme "Halter" des WLAN
vom bösen Nutzer z.B. Schadensersatz oder die Unterlassung der weiteren
Nutzung will, wird z.B. der Schadensersatz wegen Mitverschulden gekürzt.
Im Strafrecht spielt das (so gut wie) keine Rolle. Illegal bleibt illegal und wird
bestraft. Hat sich der "Halter" zu blöd angestellt, wird maximal - aber eben
nicht immer - die Strafe ein wenig reduziert.
Das hat also nichts mit Grauzone zu tun.
Es ist eher das praktische Problem: Wie will ich den Eindringling erwischen.
Und selbst wenn gilt immer noch in dubio pro reo. Wird er aber erwischt, ist
er dran. Und wenn sich jemand eines fremden WLAN bemächtigt, sehen
das Richter gar nicht gern.
</Klugscheiß>
Das lässt sich endlos fortführen und auch auf Daten übertragen.
Kann man so unterschreiben.
Ansonsten sehe ich den Kommentar zum Rechtsverständnis genauso. Full ACK.
Gruß, Alex
--
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