Mailinglist Archive: opensuse-de (1512 mails)

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Re: Rechtliche Reglungen Mail-Filterung Was: Re: Postfix mit Amavis und zusätzlichem Proxy?


Christoph Weinandt schrieb:
Michael Raab schrieb:
Ich denke mir mal, dass hier der Paragraph § 303a StGB zu
berÃŒcksichtigen ist. Denn da heisst es:

* (1) Wer rechtswidrig Daten (§ 202a Abs. 2 â?? AusspÀhen von
Daten) löscht, unterdrÌckt, unbrauchbar macht oder verÀndert,
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe
bestraft. * (2) Der Versuch ist strafbar.

Deswegen hole ich mir von meinen Kunden eine schriftliche
Erlaubnis, den Spam zu löschen.
Ja, das wäre auch meine Auffassung dazu...

Gruss,
Christoph

Bei Spam JA
und bei Malware ??
<Übertreibung>
so in dem Stil ..jeder hat das Recht seine Briefbomben auch selbst aufmachen zu
dürfen....

</Übertreibung>

Fred



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