Am Freitag 09 September 2005 13:44 schrieb Björn Adelberg:
Ja es ist mir geglückt. Mehr darf ich aber glaube ich nicht sagen. Vielleicht nur so viel: http://packman.links2linux.de/?action=122.
Ist das rechtlich nicht eigentlich schon zuviel?
Ich hoffe nicht. Verboten ist ja die Verbreitung von Tools die "wirksame technische Schutzmaßnahmen" umgehen oder Anleitungen dazu zu erteilen. Auf der Seite habe ich kein Tool bereitgestellt, sondern nur einen Link in ein Verzeichnis, in dem es Unterverzeichnisse gibt, die den Sourcecode einer Bibliothek enthalten, die zur Umgehung genutzt werden kann (geiler Satz, nicht?). Desweiteren findet sich eine Anleitung, wie man aus einem nosrc.rpm, und einem Tarball ein fertiges binary-RPM baut. Ich persönlich halte das für unkritisch, zumal man ja mit einer fertigen libdvdcss auch noch keinen Kopierschutz umgehen kann, dazu sind ja erst mal Programme nötig, die darauf aufsetzen. Da man aber immer wieder reichlich ungewöhnliche Urteile findet, und ja die Rechtsauffassung von unterschiedlichen Leuten auch unterschiedlich ausfallen kann (sonst bräuchte es sowas wie Berufung ja prinzipiell nicht), bewege ich mich damit natürlich in einer gewissen Grauzone. PS: Ist mir von meinem Rechtsverständnis her immer noch ein Rätsel, was daran illegal sein soll, wenn ich ne käuflich erworbene Original-DVD mit Kaffeine unter Linux anschaue... PPS: Bei Linspire (ehemals Lindows) verkaufen sie xine-ui, xine-lib und die libdvdcss als Paket für mächtig Kohle, wieso das selbe Produkt wegen der Lizenzzahlung an das DVD-Konsortium plötzlich legal sein soll, ist mir schleierhaft: http://www.linspire.com/lindows_products_details.php?product_id=11804 -- Machs gut | http://www.iivs.de/schwinde/buerger/tremmel/ | http://packman.links2linux.de/ Manfred | http://www.knightsoft-net.de