Ist die Liste eine 'Dienstleistung' - oder eine Interessengemeinschaft? Da die Liste keine Leistung anbietet, hast du auch keine Anspruch darauf.
Das Anbieten einer Leistung ohne Gegenleistung impliziert aber auch keinen Anspruch. Das tut erst eine gegenseitige Leistung. Im übrigen bietet die Liste unentgeltlich sehr wohl Leistung an. Die stellt nämlich sowohl die Plattform als auch den benötigten Traffic zur Verfügung.
Wenn ich etwas gegen Bar verkaufe, muss ich nicht unbedingt den Namen des Kunden wissen. Ware/Leistung gegen Geld - basta. Wenn ich aber trotzdem gern den Namen des Kunden hätte (und ich möchte das schon), und der Kunde will nicht, dann kann er halt bestimmte Sachen/Leistungen bei mir nicht kaufen.
Das funktioniert im B2B-Geschäft,nicht aber im Endkunden-Geschäft. Ein Einzelhändler darf einem barzahlenden Kunden eine Leistung nicht verweigern, es sei denn, es liegen triftige Gründe vor (Hausverbot, Jugendverbot, etc.).
Ich hoffe, dass du das nicht so machst. Der Händler hat nur soviel Infos über den Kunden zu bekommen, wie zur Abwicklung des Geschäfts nötig sind (z. B. Adresse, Geschäftsfähigkeit). Wenn ich im Mediamarkt etwas kaufen will, die Kassiererin mich nach meiner PLZ fragt und ich diese Auskunft verweigere, braucht sie mir die Ware dann nicht mehr zu verkaufen?
Doch muss Sie. Der Gesetztgeber hat dazu ja die Datensammelwut dahingegehend eingeschränkt, dass nur und wirklich nur die Angaben eingefordert werden dürfen, welche für die Abwicklung des Geschäftes zwingend erforderlich sind. Die PLZ im Mediamarkt erfüllt dieses Kriterium nicht, sie dient ja nur der marketing-statistischen Erfassung des Einkaufsverhaltens der Kunden.
...und es ist naiv zu glauben, Realnames und Nachrichtenqualität ständen in irgend einem Zusammenhang...
Das ist leider so, vielleicht nicht in dieser Liste, in anderen aber schon. Gruss Jens