Am Dienstag, 20. Juli 2004 00:35 schrieb Martin Schmitz:
On Monday 19 July 2004 22:45, Marco Röben wrote:
Ich habe den Fehler begangen und mir eine UN-CD gekauft. Da BMG sich jetzt sogar ganz offiziell dazu bekennt, auf einem PC eine Audio CD nicht mehr abspielen zu können bzw. nur mit schlechter Qualität sitze ich hier jetzt vor einem unbenutzbaren Silberling.
Gibt es unter Linux irgendeine Möglichkeit eine UN-CD doch abzuspielen?
Ja, und zwar vollkommen problemlos. Besorge Dir bei einem Computertrödler ein altes Plextor CD-Laufwerk (Geschwindigkeit 2x oder so), damit kannst Du diese "kopiergeschützten" CDs problemlos mit cdparanoia kopieren und erhälst am Ende: tadaa! - eine richtige Musik-CD.
Martin
Hallo, ich habe mir mal die Zeit genommen, den threat mal ein wenig zu gemüte zu führen. Da hier so toll über die Musik-Industrie gewittert wird, möchte ich an der stelle mal auf einen weiteren Verein aufmerksam machen. Meine Meinung unterdrück ich mir jetzt zu beiden Organisationen, da diese doch nicht schöne ausdrücke enthalten. ich für meinen Teil, kaufe mir weder Musik-cd's noch dvd's. Zumindest solange nicht mehr, wie ich mir eine Stereoanlage zusammenbasteln muss um in den Genuss der Silberlinge zu kommen. Auf alle Fälle ist es eine Beschneidung des einzelnen, egal von wem aber schaut euch mal den die Seite der GEZ an, was da bezüglich der gebühren für Internetnutzung steht. http://www.gez.de Keine Gebühren für Internet-PCs! Der fünfte Änderungsstaatsvertrag vom 6.7./7.8.2000 zum Staatsvertrag im vereinten Deutschland regelt in Art. 4, § 5a die Frage der Gebührenpflicht von Internet-PCs. Danach ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Internet-PCs zum Empfang von Rundfunksendungen geeignet sind. Dennoch erwächst daraus für die Internet-Nutzer keine unmittelbare Gebührenpflicht. Um die weitere Einführung neuer Kommunikationstechnologien zu erleichtern, sollen für diese Geräte bis zum 31. Dezember 2006 keine Gebühren erhoben < ------------------------------------------ < was danach ?? für Gewerbe gilt das bereits> werden. Ist der PC jedoch mit einer TV-/Radio-Karte ausgerüstet, ist das Gerät - unabhängig von einem Internet-Zugang - grundsätzlich anmelde- und gebührenpflichtig, da die TV-/Radio-Karte ein Rundfunkempfangsteil und der PC somit ein Rundfunkempfangsgerät ist. bzw. unter google, und man möge mir bitte an dieser Stelle den google-link verzeihen http://www.google.de/search?q=gez+internetgeb%C3%BChr&ie=UTF-8&hl=de&btnG=Google-Suche&meta= mfg Andre